457215-2022 - ErgebnisDeutschland-Wört: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 160/2022 22/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wört
Postanschrift: Hauptstraße 104
Ort: Wört
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73499
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 7964900815
Fax: +49 7964900826
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planungs-, Ingenieur- und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur - Wört
Referenznummer der Bekanntmachung: 131/22-AZ
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungs-, Ingenieur -und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur (FTTB) für die Gemeinde Wört
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 219 647,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Wört beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Zur Finanzierung sollen verschiedene Förderungen auf Landes- und Bundesebene beantragt werden. Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen liegt bereits eine Bewilligung vor. Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest. Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde von der Fa. GeoData GmbH eine Grobstrukturplanung erstellt. Zusätzlich existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken“ berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt. Dabei wurden folgende überschlägigen Mengenangaben ermittelt: Tiefbau: Befestigte Oberflächen ca. 5.200 lfmTiefbau: Unbefestigte Oberflächen ca. 1.250 lfmKabelzug (zusätzlich) ca. 2.900 lfmMGF18 1 St.Hausanschlüsse ca. 210 St Die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung ist der Anlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Fachtechnische Herangehensweise und Qualität der Leistungserbringung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 076-208029
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 219 647,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/08/2022