Zusätzliche Angaben
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen stehen - ausschließlich digital - kostenfrei unter I.3 aufgeführten Link zum Download zur Verfügung.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über dieVergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlichder Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.