Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Der Hauptvertrag sieht die Inbetriebnahme der neuen Anlagen vor. Durch die verschobene Inbetriebnahme muss das Inbetriebnahme Konzept neu erstellt werden. Die Leistung ist damit notwendig, um den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Leistung kann nur durch den Siemens erbracht werden, da sie in direktem Zusammenhang mit Bauleistungen dieser Firma steht.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Es handelt sich um Leistung im Zusammenhang mit dem Siemens Vertrag NIP1023. Bei Erbringung der Leistung durch einen anderen AN würden unbeherrschbare Schnittstellen und Eingriffe in die Gewährleistung entstehen