45769-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
OJ S 15/2025 22/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungChiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
BeschreibungErbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 460 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 3 Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2025 für die Dauer von 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit oder ohne Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Traunstein und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr. Los 1 umfasst die Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1. Los 2 Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2. Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3. Neben der Beförderung zu den verschiedenen Standorten müssen in der Regel auch einzelne Menschen mit Behinderung zu Außenarbeitsplätzen befördert werden, welche sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung sämtlich im Landkreis Traunstein befinden. Die Adresse der Außenarbeitsplätze zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ergeben sich aus der "Beförderungsteilnehmerliste" je Los. Außerdem können außertourliche Fahrten anfallen, zum Beispiel krankheitsbedingte Sonderfahrten für einzelne Teilnehmer und/oder Fahrten aufgrund von behinderungsbedingter Teil-zeit. Fahrten im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten können eben-falls abgerufen werden In der Regel fallen solche Fahrten in einem Umfang von 10 bis 15 Fahrten pro Jahr an. Einmal jährlich finden im Rahmen von Teilhabe- oder Bildungsangeboten Bildungsfahren für die Beförderungsteilnehmer mit Zielorten im Landkreis Traunstein und/oder Landkreis Berchtesgadener Land, und/oder Landkreis Rosenheim und/oder der Stadt Salzburg statt. Diese Fahrten sind ebenfalls zu erbringen. Veränderungen hinsichtlich der Anzahl der Beförderungsteilnehmer und/oder der sonstigen, die Beförderungsleistung bestimmenden Umstände, sind über den Zeitraum der Leistungserbringung möglich. Neben der Beförderung der jeweiligen Beförderungsteilnehmer soll der Auftragnehmer im Falle des optionalen Abrufs durch den Auftraggeber auch Begleitpersonen stellen. Begleitpersonen sind Personen, die während der Beförderungsdauer der Beförderungsteilnehmer im eingesetzten Fahrzeug anwesend sind und den Beförderungsteilnehmern entsprechend dem Grad der Behinderung Hilfe leisten, bei Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern schlichten und bei Notfällen reagieren. Die Einzelheiten des Leistungsinhalts ergeben sich aus den Vergabeunterlagen "Beförderungsvertrag" je Los sowie den "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH".
Kennung des Verfahrens26b2b584-2845-4cd5-ad14-65e91681532d
Interne Kennung1098/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1W31CVMX Die für die Erstellung der Tourenplanung je Los im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH" unter Ziffer IX dargestellt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründesiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Korruptionsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbssiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Betrugsbekämpfungsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelssiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Zahlungsunfähigkeitsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltersiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.siehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenssiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeitsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht) .
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgesiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Entrichtung von Steuernsiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätensiehe entsprechende gesetzliche Bestimmungen (deutsches Recht).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 "Südwestlicher Landkreis" - Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
BeschreibungLos 1 "Südwestlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenAbruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungJe nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsGefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsBestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungEs ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnzahl Besetztkilometer für 12 Monate
BeschreibungDie Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/01/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitVertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote29/01/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenMit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/01/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungVertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMöller Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtChiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
BeschaffungsdienstleisterMöller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
BeschreibungLos 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenAbruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungJe nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsGefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsBestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungEs ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnzahl Besetztkilometer für 12 Monate
BeschreibungDie Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/01/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitVertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote29/01/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenMit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/01/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungVertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMöller Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtChiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
BeschaffungsdienstleisterMöller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen
BeschreibungLos 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenAbruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Einrichtungsstandorte der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH befinden sich zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung an folgenden Standorten: - "Nordwerkstatt" Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut; - "Fachwerkstatt für Menschen mit seelischer Erkrankung", Georg-Simon-Ohm-Straße 40, 83301 Traunreut - "Oderberger Werkstätten" Konrad-Zuse-Straße 1, 83301 Traunreut -"Südwerkstatt" Mühlgasse 18, 83278 Traunstein, "Großornach" (Gärtnerei), Großornach 4, 83119 Obing, Einzelne Menschen sind zu Außerarbeitsplätzen zu befördern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungJe nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende Aufträge.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsGefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe - Verpflichtungserklärung - Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für den Fall des Zuschlags

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsBestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungEs ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnzahl Besetztkilometer für 12 Monate
BeschreibungDie Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/01/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60Y1W31CVMX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitVertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.
Frist für den Eingang der Angebote29/01/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenMit der Abgabe des Angebots sind die folgenden Unterlagen zwingend vorzulegen: - das vollständig ausgefüllte Angebotsblatt (soweit an den dafür vorgesehenen Stellen Eintragungen durch Bieter zu machen sind, müssen diese auch erfolgen; ein nicht vollständig ausgefülltes Angebotsblatt führt zum Ausschluss des Angebots) - der Tourenplan Soweit sich diese Unterlagen im Rahmen der elektronischen Abgabe des Angebots nicht bei den Dokumenten des Bieters befinden, ist das Angebot nicht vollständig und muss gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen werden. Alle anderen Unterlagen / Nachweise / Bescheinigungen können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/01/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungVertragserfüllungsbürgschaft ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMöller Rechtsanwälte PartG mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtChiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
BeschaffungsdienstleisterMöller Rechtsanwälte PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungChiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
RegistrierungsnummerDE131 564 271
PostanschriftBodelschwinghstraße 2
StadtTraunreut
Postleitzahl83301
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
KontaktpersonMöller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Telefon+49 80311801-0
Fax+49 80311801-80
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMöller Rechtsanwälte PartG mbB
RegistrierungsnummerDE0292066034
PostanschriftMühlbachbogen 1a
StadtRosenheim
Postleitzahl83022
Land, Gliederung (NUTS)Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
LandDeutschland
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Telefon+49 803118010
Fax+49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungMöller Rechtsanwälte PartG mbB
RegistrierungsnummerDE292066034
PostanschriftMühlbachbogen 1a
StadtRosenheim
Postleitzahl83022
Land, Gliederung (NUTS)Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
LandDeutschland
E-Mailinfo@moeller-rae.de
Telefon+49 803118010
Fax+49 8031180180
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
RegistrierungsnummerDE 811335517
PostanschriftVergabekammer Südbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung361a55df-cfbe-471a-b4b2-3c7da5c9a83c-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDer Auftraggeber hat sich dazu entschieden, auf die zweimalige einseitige Verlängerungsoption um je weitere 12 Monate zu verzichten. Die Vergabeunterlagen mussten entsprechend angepasst werden.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenBieter müssen den Preis pro Besetztkilometer sowie den Preis pro Besetztstunde nunmehr für 4 statt für sechs Vertragsjahre kalkulieren und anbieten. Die Vertragslaufzeit beträgt nunmehr 48 Monate. Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst. Die Änderung hatte Auswirkungen auf folgende Vergabeunterlagen: Angebotsblatt je Los. Beförderungsvertrag je Los Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren "Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH". Die vorherigen Versionsstände dieser Dateien wurden durch neue Versionsstände ersetzt.
Änderung der Auftragsunterlagen am21/01/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung82a7b6f5-a737-45cc-834e-cda835d3e96e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/01/2025 11:20:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung45769-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe15/2025
Datum der Veröffentlichung22/01/2025