Kurze Beschreibung
Am Flughafen München sind stationäre Anlagen für die Gepäckabfertigung vorhanden und nach § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München als zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt.
Insbesondere sind dies die Gepäckförderanlagen im gesamten Terminal 1, der Halle F und dem Zentralgebäude.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die technische Betreuung (Instandhaltung) der Anlagen im genannten Bereich sowie die eigenständige Ersatzteilverwaltung und Veranlassung entsprechender Nachbestellungen.
Zusätzlich wird mit Los 2 ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Ersatzteilen ausgeschrieben, welcher die Lieferung aller Ersatzteile und weiteren Komponenten für die Gepäckförderanlage, umfasst.