Beschreibung der Beschaffung
Das Coaching soll sich immer an eine bestimmte Person bzw. an einen genau definierten Personenkreis richten. Die zu erbringende Leistung konkretisiert sich nach folgenden Zielgruppen:
1. Einzelcoaching für Nachwuchsführungskräfte:
Um denjenigen Führungskräften, die zum ersten Mal eine Führungsaufgabe wahrnehmen, den Start in ihre neue Rolle und ihre Aufgaben zu erleichtern, sollen sie im ersten Jahr ihrer neuen Aufgabe ein obligatorisches Coaching erhalten.
2. Einzelcoaching für erfahrene Führungskräfte:
Auch erfahrene Führungskräfte sollen ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen können, wenn dies in schwierigen Situationen als hilfreich erachtet wird. Dies kann ein Einzelcoaching für die jeweilige Führungskraft sein, aber auch eine Begleitung für das gesamte Team (Teamcoaching/Teamentwicklung).
3. Teamcoaching und Teamentwicklung:
Schwerpunktmäßig soll das Teamcoaching die Analyse der Ist-Situation, die Feststellung von Handlungsmöglichkeiten, den Abschluss von Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen sowie deren Überprüfung und Nachbesserung umfassen.
4. Nachfolgeplanung und Kompetenzerhalt als Einzelsitzungen
Im Rahmen der systematischen Nachfolgeplanung zum Kompetenzerhalt im BfS sollen u. a. Überschneidungszeiten zwischen ausscheidendem Wissensträger und nachrückendem Stelleninhaber organisiert werden. Zur Organisation und Moderation dieser Überschneidungszeit, in der vor allem das implizite Wissen übertragen werden soll, soll ebenfalls eine Begleitung durch ein Coaching ermöglicht werden. Kann eine Überschneidungszeit zwischen Wissensträger und Nachfolger nicht organisiert werden, ist eine Begleitung des ausscheidenden Wissensträgers zur Dokumentation des Erfahrungswissens durch einen Coach erforderlich.
5. Beratung der Amtsleitung
Auch die Amtsleitung soll die Möglichkeit erhalten, sich in Fragen der Personalentwicklung sowie des Konfliktmanagements extern beraten zu lassen.