2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge, 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6TGA Zuschlagskriterien: Los 1: Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Materialqualität hinsichtlich der Tankfahrzeuge; Sicherheit und Ergonomie des zu beschaffenden Tankfahrzeuge / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50 Zuschlagskriterien und das Angebotswertungssystem: - die Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Für die Gesamtwertung werden die Leistungspunkte addiert und durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (netto) dividiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist - Preis: Der Wertungspreis ergibt sich aus der Nettosumme des Fahrgestells und Aufbaus. - Leistungswertung: Mit dem Angebot haben die Bieter ein Qualitätskonzept einzureichen, in dessen Rahmen die konzeptionell nachgefragten Erläuterungen erfolgen sollen. Das Konzept wird nach folgenden Unterkriterien gewertet: 1) Materialqualität 2) Ergonomie 3) Sicherheit Der Umfang des gesamtem Konzepts sollte 15 DIN A4 Seiten nicht überschreiten (je fünf Seiten pro Unterkriterium). a.) Bewertung des Unterkriteriums Materialqualität: Der Bieter soll darlegen, welche Materialien bei der Konstruktion des Tankfahrzeugs verarbeitet werden. Hierbei hat er darzustellen, auf welche Art und Weise er unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsspezifikationen sicherstellt, qualitativ hochwertige Materialien und Einsatztauglichkeit in Einklang zu bringen (z.B. Einsatz nicht rostender Werkstoffe). Hierbei soll er darlegen, wie diese Materialien in konkreten Einsatzszenarien einen Mehrwert zugunsten des Auftraggebers bieten. Die Materialien müssen den besonderen Einsatzanforderungen an ein Tankfahrzeug entsprechen. Der Bieter soll die Qualität der von ihm eingesetzten Materialien in seiner Konzeption beispielhaft erläutern. Positiv wird eine gleichbleibend hohe Materialqualität bewertet, die Vorteile im Einsatz bietet. b.) Bewertung des Unterkriteriums Ergonomie: Die ergonomischen Vorzüge des Fahrzeugs (z.B. leichte Bedienbarkeit / Erreichbarkeit der Komponenten, Übersichtlichkeit und schneller Zugriff auf Komponenten), insbesondere in schwierigen Einsatzszenarien (etwa Bedienung in hektischen Einsatzsituationen, ungünstige Lichtverhältnisse, eingeschränkte Bewegungsfreiheit) sind unter Bezugnahme auf ein konkretes Einsatzszenario zu beschreiben. Positiv wird bewertet, falls das Konzept darlegt, dass die ergonomischen Vorzüge des Fahrzeugs Vorteile in Einsatzszenarien gewährleisten. Dies ist im Rahmen des Konzepts näher zu beschreiben und darzulegen. c.) Bewertung des Unterkriteriums Sicherheit: Hier sollen die jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen für Einsatzkräfte, auch im Hinblick auf die verarbeiteten technischen Komponenten, beschrieben werden. Für die Auftraggeberin ist wichtig, ob besondere Sicherheitsvorkehrungen, die bei der Konstruktion von Tankfahrzeugen zu berücksichtigen sind, beschrieben werden und deren Einhaltung gewährleistet wird. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter konzeptionell beschreibt, dass die von ihm verwendeten technischen Komponenten eine besonders sichere Nutzung in Einsatzszenarien gewährleisten. Dies, um ein Einsatzszenarien alle sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfüllen. Bewertung der jeweiligen Unterkriterien: Die je Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den je Kriterium aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. 10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. Der Auftraggeber behält sich im Einzelfall die Aufklärung einzelner Angebotsaspekte bei den Bietern vor. Los 2: Zuschlagskriterium: Preis - Gewichtung: 100 Für die Beladung ist der Wertungspreis relevantes Zuschlagskriterium. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Einzelpositionen der feuerwehrtechnischen Beladung ergibt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB