458424-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 144/2023 28/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: foerderadministration-raumfahrtagentur@dlr.de
Telefon: +49 228-447773
Fax: +49 228-447708
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Projektbüro Biomass - Fortführung
Referenznummer der Bekanntmachung: 50 EE 1904
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Projektbüro Biomass dient dazu, die ESA Earth Explorer Mission Biomass einer internationalen wissenschaftlichen Nutzergemeinde bekannt zu machen und Nutzungsmöglichkeiten der Missionsdaten zu vermitteln. Im Fokus des Auftrags steht, dass bei Start der Mission eine deutsche Wissenschaftsgemeinde aufgebaut ist, welche die Biomass Daten für ihre Forschungszwecke nutzen und anwenden kann.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 475 055,49 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Fokus des Vorhabens steht, dass bei Start der Mission eine deutsche Wissenschaftsgemeinde aufgebaut ist, welche die Biomass Daten für ihre Forschungszwecke nutzen und anwenden kann. Darüber hinaus ist Ziel, diese Mission in der allgemeinen deutschen Öffentlichkeit zu vermitteln, so dass sich nicht nur der Sinn der Mission erschließt, sondern auch Nutzungsmöglichkeiten gerade in Deutschland auftun. Durch die Startverzögerung der Mission bis mindestens Quartal 2 2024 ist es erforderlich geworden, eine Fortführung für das Projektbüro zu definieren um die o.g. Aktivitäten nahtlos an den Start der Mission Biomass anzubinden. Dazu gelten weiterhin die übergeordneten Ziele des ursprünglichen Auftrages. Allerdings treten innerhalb der Zielstellung neue Inhalte hinzu.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Um die gewünschte und wichtige Scharnierfunktion zwischen RFA und der ESA Mission ein-nehmen zu können, muss der Auftragnehmer (AN) Mitglied der MAG sein. Im Rahmen der MAG nehmen deren Mitglieder zu Aspekten der wissenschaftlichen Anforderungen, aber auch zu deren Implementierung Stellung, während sie über den Stand der Mission von ESA unter-richtet werden. Mitglieder der MAG haben also einen direkten Zugriff auf wichtige Informatio-nen zur wissenschaftlichen Nutzung der Mission. Diese Informationen sind für den zielgerichte-ten Aufbau einer deutschen Nutzergemeinde essentiell. Wäre der AN kein Mitglied der MAG, bestünde daher die Gefahr, dass die aufgewendeten Mittel für das PB nicht optimal eingesetzt würden. Als AN kann nur ein nationaler Akteur in Frage kommen, denn für den Aufbau einer aktiven deutschen Nutzergemeinde ist einerseits eine umfassende Kenntnis der deutschen Wissenschaftscommunity Vorraussetzung, aber auch die Fähigkeit, das Missionskonzept und die Potentiale der Nutzung für sonstige nationale Bedarfs- und Entscheidungsträger aufzuar-beiten und zu kommunizieren. Weiterhin hat der AN im laufenden Auftrag bereits exzellente Ergebnisse geliefert, eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem UAN demonstriert und eine erste Nutzercommunity aufgebaut. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer im Rah-men der Aufstockung würde hier zu vielen Reibungsverlusten führen und den Erfolg der bisher eingesetzten Mittel riskieren.Des Weiteren muss der AN deutsche Interessen wahrnehmen und die Mission innerhalb DE so vermarkten, dass deutsche Institutionen und Unternehmen ausreichend und prominent an der Missions-Ergebnisverwertung beteiligt sind. Daher muss der AN ein deutscher Vertreter in der MAG sein.
Der AN muss über eine breite Aufstellung im Gebiet der Biomasse- und Kohlenstoffmodellie-rung verfügen und in der Klimaforschung / Klimamodellierung vernetzt sein. Dies beinhaltet, dass er mit verschiedenen Messtechniken von Biomasse- und Kohlenstoffdaten und deren Modellierung vertraut ist. Außerdem muss er zur synergetischen Nutzung von Datenprodukten aus unterschiedlichen Messquellen (Radar u.a.) in der Lage sein.
Darüber hinaus muss der AN, neben der zunächst exzellenten Kenntins nationaler Netzwerke auch europäisch und weltweit wissenschaftlich vernetzt sein.
b) Mögliche Anbieter
DE hat zwei Vertreter in der Biomass MAG:
- Prof. Björn Markus Reichstein, Max-Planck-Institut für Biochemie in Jena (MPI Jena)
- Dr. Kostas Papathanassiou, Institut für Hochfrequenztechnik und Radarsysteme des DLR e.V., (DLR HR)
Das DLR HR fällt als direkter AN aus, da eine Beauftragung des DLR durch die RFA aus rechtli-chen Gründen ausgeschlossen ist im laufenden Auftrag wird das DLR Institut HR als UAN in das Projekt eingebunden. Aus fachlicher Sicht läuft diese Einbindung bisher sehr erfolgreich.
Somit kommt als direkt beauftragungsfähiger AN nur das MPI Jena in Frage.
Prof. Reichstein verfügt über das geforderte fachliche Knowhow. Er verfügt über herausragen-de Expertise über biogeochemische Stoff-Zyklen (u.a. Kohlenstoff-Zyklus) und deren Zusam-menhänge und verfügt über langjährige Erfahrungen in den Methoden der Datenassimilation, Data mining, der dynamischen globalen Ökosystem-Modellierung sowie verschiedenster Messverfahren zur Erfassung relevanter Modellparameter u.a. mittels Erdbeobachtung und Eddy-Flux-Verfahren. Er ist aktiv in nationalen und internationalen Wissenschaftsgremien (z.B. Komitee Future Earth, Advisory Board für Integrated Carbon Observing System) und erlangt mit seinen Forschungsarbeiten und Publikationen große Anerkennung. Er ist darum auch ein ausgezeichneter Kommunikator für die Biomass-Mission in andere Forschungsgruppen.
Im Ergebnis kann der geplante Auftrag aus fachtechnischen Gründen nur von Prof. Reichstein vom MPI Jena erbracht werden.
c) Art der Vergabe mit Begründung
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV liegen vor.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 50 EE 1904
Bezeichnung des Auftrags:
Projektbüro Biomass - Fortführung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Postanschrift: Hofgartenstr. 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-21080
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 475 055,49 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat ( §160 Abs.3 Nr.1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( § 160 Abs.3 Nr.4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat ( § 160 Abs.3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat ( § 160 Abs.3 Nr.3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/07/2023