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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Wien AG
Rechtsform des Erwerbers: Organisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage
Beschreibung: Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers. (Dienstleistungskonzession)
Kennung des Verfahrens: 3faf048f-7622-42b1-ba2c-a22e11144298
Interne Kennung: 174088
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45300000 Bauinstallationsarbeiten, 63733000 Betankung von Flugzeugen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71322200 Planung von Rohrleitungen, 09131000 Flugzeugkerosin, 50514100 Reparatur und Wartung von Tanks, 45213251 Bau von Industrieanlagen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0115
Titel: Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage
Beschreibung: Die gegenständliche Bekanntmachung ist eine ex-ante Transparenzbekanntmachung. Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehende Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie Betrieb einer Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung und der Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers. (Dienstleistungskonzession)
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45300000 Bauinstallationsarbeiten, 63733000 Betankung von Flugzeugen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71322200 Planung von Rohrleitungen, 09131000 Flugzeugkerosin, 50514100 Reparatur und Wartung von Tanks, 45213251 Bau von Industrieanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Postfach 1
Stadt: Wien-Schwechat
Postleitzahl: 1300
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/9999
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Wien AG
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen und rechtlichen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftraggeber (nachfolgend kurz auch „FWAG“) ist Betreiber des Flughafens Wien Schwechat. Am Flughafen Wien Schwechat ist eine Unterflurbetankungsanlage installiert, bestehend aus (i) einem Tanklager, Pumpen, Löschwasserzentrale inkl. Traforaum und Niederspannungsverteilungsraum, Betriebsgebäude für Steuerung und Lecküberwachung der gesamten Unterflurbetankung, wobei die Einlagerung über die ATK-Leitung organisiert wird (nachfolgend kurz „Tanklager“ genannt), und (ii) einer Rohrleitungsanlage im Erdreich unterhalb des Vorfelds des Flughafens, bestehend aus 243 Pits, ca. 9.400 Laufmetern Rohre und 27 Absperr- und Verteilerschächten mit zugehöriger Lecküberwachungssensorik und Strom- wie Steuerungsleitungen in Kabeltrassen (nachfolgend kurz „Vorfeldrohrleitungen“ genannt). Die Errichtung, Finanzierung sowie der Betrieb der gesamten Unterflurbetankungsanlage erfolgt(en) durch die FSH – Flughafen Schwechat Hydranten Gesellschaft (GesbR), nunmehr FSH Flughafen Schwechat-Hydranten-Gesellschaft GmbH & Co OG (nachfolgend kurz „FSH“), auf Grundlage eines im Jahr 1993 abgeschlossenen, nach wie vor aufrechten, Vertrages zwischen FWAG und FSH. Die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte (Servitute) an den betroffenen Liegenschaften liegen ausschließlich bei FSH, in deren Eigentum auch die Vorfeldrohrleitungen stehen. Hinsichtlich dieses Vertrages hat die FWAG einen Kündigungsverzicht bis jedenfalls 2032[LK1.1] abgegeben. Inhalt des gegenständlichen Auftrages sind Leistungen zur Errichtung bzw. Verlegung eines bestehenden Tanklagers samt Anbindung an die bestehenden Vorfeldrohrleitungen am Flughafen Wien Schwechat sowie der Betrieb der Unterflurbetankungsanlage. Die Errichtung der neu-en Anlagenteile und deren Betrieb erfolgen zur Gänze auf Kosten und auf wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beabsichtigt, den gegenständlichen Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 22 Abs 3 BVergGKonz 2018 zu vergeben. Die Durchführung dieses Verfahrens sowie die gegenständliche (ex ante-Transparenz-)Bekanntmachung erfolgen freiwillig. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen der § 108 Abs 3 Z 2 BVergGKonz 2018bzw. § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018gemäß der nachstehenden Darle-gung vor. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zur Beschaffung der gegenständlichen Leistungen von FSH ist aus Sicht des Auftraggebers gemäß § 22 Abs 3 Z 3 lit a und c) BVergGKonz 2018 aus den nachstehenden Gründen zulässig: Die Unterflurbetankungsanlage am Flughafen Wien Schwechat (bestehend aus den unter Punkt (i) und (ii) genannten Bestandteilen), bildet ein technisch integriertes Gesamtsystem, dessen Betrieb ohne Nutzung der Vorfeldrohrleitungen nicht möglich ist. Die Vorfeldrohrleitungen sind sohin für die Treibstoffverteilung am Vorfeld unerlässlich. Das Eigentum an den Vorfeldrohrleitungen sowie die zu deren Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte kommen exklusiv FSH zu. Eine Vergabe der gegenständlichen Leistungen an einen von FSH verschiedenen Wirtschafteilnehmer würde gegen den bestehenden Vertrag zwischen FWAG und FSH verstoßen sowie ausschließliche Rechte der FSH verletzten. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht: Eine alternative Leistungserbringung durch einen anderen Wirtschaftsteilnehmer würde die Errichtung eines parallelen Vorfeldrohrleitungssystems während des laufenden Flugbetriebs erfordern. Dies ist aus platztech-nischen Gründen objektiv nicht realisierbar und würde zudem erhebliche sicherheitstechnische Risiken sowie massive Eingriffe in den Flughafenbetrieb nach sich ziehen. Insbesondere müssten ganze Abstell- und Positionsbereiche sowie, aus Sicherheitsgründen, Teile der bestehenden Unterflurbetankungsanlage über längere Zeiträume gesperrt bzw. außer Betrieb genommen werden, was den Flughafenbetrieb aus kapazitäts- und sicherheitsrelevanter Sicht unvertretbar beeinträchtigen würde. Darüber hinaus wären die mit der Errichtung eines paral-lelen Vorfeldrohrleitungssystems mit unvertretbar hohen Kosten verbunden. Auch eine Betankung mittels Tankfahrzeugen würde eine erhebliche Zunahme des sicherheits-relevanten Vorfeldverkehrs mit Gefahrengut bedeuten, die Abfertigungskapazitäten des Flughafens enorm einschränken und sicherheitstechnische Rahmenbedingungen erfordern, die nicht realisierbar sind. Ferner trägt die FSH nicht nur die Verantwortung für die Vorfeldrohrleitungen, sondern auch für Betrieb, Steuerung und Sicherheit der gesamten Unterflurbetankungsanlage. Diese Systemverantwortung, einschließlich der Lecküberwachung und der sicherheitsrelevanten Steuerungsfunktionen, ist integraler Bestandteil der bestehenden Anlage. Ein Betreiberwechsel betreffend Tanklager (wie vorstehend definiert) würde zu einem sicherheitskritischen Systembruch führen und die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Störungs- oder Schadensfall erheblich erschweren, was insbesondere im sensiblen Bereich des Luftverkehrs nicht vertretbar ist. Aufgrund der bestehenden ausschließlichen Rechte der FSH, der technischen Ausschließlichkeit sowie des Fehlens einer vernünftigen Alternative kann die Leistung objektiv nur von der FSH erbracht werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber aufgrund einer Vertragsänderungsklausel berechtigt, FSH mit (baulichen) Änderungen (einschließlich Erweiterungen und Verlegungen) der Unterflurtankanlage (oder Teilen davon) und in der Folge dem Betrieb auch hinsichtlich der geänderten Anlage, zu beauftragen. Auch hinsichtlich dieser Erweiterungen wurden FSH bereits vorab vertraglich ausschließliche Exklusivitätsrechte eingeräumt. Aus Sicht des Auftraggebers liegen sohin auch die Voraussetzungen des § 108 Abs 3 Z 2 BVergGKonz 2018und, aus vorstehenden Grün-den, auch des § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0115
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: FSH Flughafen Schwechat-Hydranten-Gesellschaft GmbH & Co OG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot FSH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0115
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Vertragserrichtung
Datum der Auswahl des Gewinners: 24/06/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-8581
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Wien AG
Registrierungsnummer: 9110015275728
Postanschrift: Postfach 1
Stadt: Wien-Flughafen
Postleitzahl: 1300
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 170070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0572
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 160149
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-8685
Offizielle Bezeichnung: FSH Flughafen Schwechat-Hydranten-Gesellschaft GmbH & Co OG
Registrierungsnummer: 9110017696798
Postanschrift: Objekt 940/Tanklager
Stadt: Wien-Flughafen
Postleitzahl: 1300
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Kontaktperson: Gerhard Winkler
Telefon: +43 1700735836
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0115
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: edd5f470-3ec1-4a52-8ae5-fb1bcc3cb18c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2026 11:56:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 459350-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2026