Konkret auf den Fall des Auftraggebers bezogen heißt das, dass der Auftraggeber auf Grund der Vorgaben aus dem §24 Messstellenbetriebsgesetz nur solche Smart Meter Gateway (SMGW) einsetzen kann, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und freigegeben wurden. Da die BSI-Zertifizierung technisch zwingend erforderlich für den Einsatz der Gateways ist, ist durch die Abfrage beim BSI unzweifelhaft und EU-weit abschließend festgestellt, dass es über die aktuell in der Zertifizierung befindlichen Geräte keine weiteren potentiellen Anbieter für den Ausschreibungsgegenstand des Auftraggebers gibt.
Ein weiteres zwingend zu berücksichtigendes Auswahlkriterium beruht auf der vom Auftraggeber eingesetzten Infrastruktur im Wide Area Network (WAN) Bereich. Hier nutzt der Auftraggeber den Mobilfunkstandart CDMA450 der GWAdriga (
https://www.gwadriga.de/). Aktuell gibt es nur einen Hersteller, der den Auftraggeber mit vom BSI zertifizierten CDMA450 SMGW für den GWA GWAdriga beliefern kann.