459694-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art
OJ S 133/2025 15/07/2025
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
E-Mailgl2-v10.rbs@muenchen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art
Kennung des Verfahrensbdae6bfe-e922-42db-bc5c-a8d3507c955f
Interne KennungVGSt10-2025-0049
VerfahrensartOffenes Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80335
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann21
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschrifteninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Korruptioninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunginsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungeninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierunginsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Betruginsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeitinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungeninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahreninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahreninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalteninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktioneninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungeninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgeninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitinsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuerninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäteninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungeninsbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStädt. Anne-Frank-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81241
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0002
TitelStädt. Anne-Frank-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81241
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0003
TitelStädt. Anne-Frank-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81241
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0004
TitelStädt. Artur-Kutscher-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80993
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0005
TitelStädt. Adalbert-Stifter-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81675
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0006
TitelStädt. Balthasar-Neumann-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80937
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0007
TitelStädt. Balthasar-Neumann-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80937
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0008
TitelStädt. Carl-von-Linde-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80339
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0009
TitelStädt. Carl-von-Linde-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80339
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0010
TitelStädt. Carl-Spitzweg-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80999
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0011
TitelStädt. Fridtjof-Nansen-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81675
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0012
TitelStädt. Maria-Probst-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81371
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0013
TitelStädt. Maria-Probst-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81371
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0014
TitelStädt. Maria-Probst-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81371
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0015
TitelStädt. Wilhelm-Röntgen-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit für des Vertrags verlängert sich um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die automatische Vertragsverlängerung gilt für höchstens eine Verlängerung, so dass die maximale Gesamtlaufzeit 2 Schuljahre (76 Schulwochen) beträgt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81737
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0016
TitelStädt. Wilhelm-Röntgen-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit für des Vertrags verlängert sich um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die automatische Vertragsverlängerung gilt für höchstens eine Verlängerung, so dass die maximale Gesamtlaufzeit 2 Schuljahre (76 Schulwochen) beträgt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81737
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0017
TitelStädt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81735
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0018
TitelStädt. Willy-Brandt-Gesamtschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80935
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0019
TitelStädt. Willy-Brandt-Gesamtschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80935
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0020
TitelStädt. Willy-Brandt-Gesamtschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80935
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1.
LosLOT-0021
TitelStädt. Wilhelm-Röntgen-Realschule
BeschreibungBildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne KennungLOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit für des Vertrags verlängert sich um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die automatische Vertragsverlängerung gilt für höchstens eine Verlängerung, so dass die maximale Gesamtlaufzeit 2 Schuljahre (76 Schulwochen) beträgt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl81737
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/09/2025
Enddatum der Laufzeit30/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197d000d850-1d92c821d5fd5fb0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.muenchen.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/08/2025 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
Registrierungsnummer09162000-ZRE1000000-09
PostanschriftBayerstraße 28
StadtMünchen
Postleitzahl80335
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailgl2-v10.rbs@muenchen.de
Telefon+49 89233-68073
Fax+49 89233989-68003
Internetadressehttps://vergabe.muenchen.de/
Profil des Erwerbershttps://vergabe.muenchen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerUSt-ID DE 811 335 517
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung389b6fdf-2722-4677-8e1f-4034a495a724-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungLos 21 wurde hinzugefügt
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0021
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0003
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0004
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0005
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0006
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0007
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0008
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0009
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0010
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0011
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0012
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0013
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0014
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0015
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0016
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0017
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0018
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0019
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0020
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung53dc0dba-2b0c-4d20-96be-59a2b91321fc  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/07/2025 09:28:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung459694-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe133/2025
Datum der Veröffentlichung15/07/2025