459715-2021 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Weichen
OJ S 176/2021 10/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrs Aktiengesellschaft
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: detlef.lorenz@vag.de
Telefon: +49 91180258406
Fax: +49 9118028858406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen mit Unterschwellung
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34941800 Weichen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zum Lieferumfang gehören losübergreifend die Planung und Lieferung von 14Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen, sowie der jeweils zugehörigenUnterschwellung mit Durchsteckverschraubung und sämtlicher elastischerKomponenten. Die Zungenvorrichtungen aller Weichen sind in einer durchgehendenMonoblock-Konstruktion herzustellen.Die 7 spitzbefahrenen Weichen 361, 365, 367, 378, 380, 390 und 392 sind mit einerelektrischen Umstellvorrichtung HW61.1, von Hanning und Kahl oder baugleich, mitZulassung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (Reg. v. Mfr.) für denEinsatz bei der VAG Nürnberg, auszurüsten und komplett eingebaut auszuliefern.Die 7 stumpfbefahrenen Weichen 362, 364, 366, 377, 388, 391 und 393 sind für einemechanische Handumstellvorrichtung vorzusehen. Die hierfür zugehörigenmechanischen Stellvorrichtungen werden AG-seitig beschafft.Zum Lieferumfang gehören ebenfalls sämtliche im Lageplan farbig dargestelltenRillengleisbereiche mit Zweiblockunterschwellung außerhalb der direkten Weichen-bereiche, sowie die dafür erforderlichen Kammerfüllkörper und die elastischenZwischenlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1: Gleisdreieck Rathenauplatz
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34941800 Weichen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1 Rathenauplatz beinhaltet die Lieferung eines kompletten Gleisdreiecksbestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2: Gleisdreieck Bayreuther Straße/ Pirckheimer- straße mit Stadtparkschleife
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34941800 Weichen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2 Bayreuther Straße/ Pirckheimerstraße beinhaltet die Lieferung eineskompletten Gleisdreiecks bestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen, sowiezusätzlich 2 Weichen im Bereich der Wendeschleife am Stadtpark.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 217-533331
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: Gleisdreieck Rathenauplatz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: Gleisdreieck Bayreuther Straße/ Pirckheimer- straße mit Stadtparkschleife
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/09/2021