459735-2023 - ErgebnisDeutschland-Osnabrück: Estricharbeiten
OJ S 144/2023 28/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Estricharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 141
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45262320 Estricharbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Osnabrück plant die Erweiterung seiner Förderschule in Bohmte ("Astrid-Lindgren-Schule") am derzeitigen Standort (Am Brink 13, 49163 Bohmte) im laufenden Betrieb. Dieses soll in drei Bauabschnitten erfolgen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Estricharbeiten.
Die Ausführung ist für die Zeit vom 15. - 29.09.2023 vorgesehen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
* Bauabschnitt 1: Erweiterungsbau (Anbau/Neubau) HGB (Hauptgebäude B)
Abmessungen: ca. 36 x 38m, BGF ca. 2.300 m2
Kompletter Neubau in Massivbauweise, 2-geschossig + Teilunterkellerung, Anbindung in allen drei Geschossen an das Hauptgebäude (2.BA). Nutzung: allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Differenzierungsräume, Aula, Büroräume und Nebenräume wie Lager, WC, Technikräume etc.
Der derzeitige eingeschossige Anbau mit Satteldach zur Straße "Am Brink" sowie das Garagengebäude werden abgebrochen, um die notwendigen Flächen für den Neubau zu erhalten.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Juli 2022 bis Dezember 2023
* Bauabschnitt 2: Umbau Hauptgebäude HG
Abmessungen: ca. 53 x 31m, BGF ca. 1.750m2
Im derzeitigen Hauptgebäude werden in allen drei Geschossen geringfügige Raumveränderungen vorgenommen. Des Weiteren wird die technische Ausstattung zum Teil erneuert und ergänzt (Digitalisierung). Nutzung: allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsräume, Therapieräume und diverse Neben- und Technikräume.
Der Anbau am Hauptgebäude (Lehrerzimmerbereich) bleibt weitestgehend von den Umbaumaßnahmen unberührt.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Ab Januar 2024 bis in die Sommerferien 2024
* Bauabschnitt 3 : Entkernung und Neuaufbau Hauptgebäude A HGA
Abmessungen: ca. 36 x 27m, BGF ca. 1.015m2
Der aus Anfang der 1980er Jahre stammende eingeschossige Fachklassentrakt soll bis auf die Rohbau- und Dachkonstruktion weitestgehend entkernt und mit einer neuen Raum- und Fassadenstruktur erneuert werden.
Nutzung: vornehmlich als allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsräume. Der jetzige Windfangbereich, der auch den Übergang zum Hauptgebäude bildet, wird ebenfalls komplett erneuert. Lediglich die vorhandene WC Anlage soll weitestgehend erhalten bleiben.
Derzeit geplanter Zeitraum der Bauaktivitäten: Juli 2024 bis Ende Frühjahr 2025
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Estricharbeiten.
Die Ausführung ist für die Zeit 15. - 29.09.2023 2023 vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 092-280526
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Saale Böden GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 14
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Saale Böden GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 91
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
E-Mail: info@saale-boeden.de
Telefon: +49 36724838770
Fax: +49 36724838389
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1M6QT6DA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/07/2023