459918-2026 - Ergebnis
Deutschland – Verpflegungsdienste – Catering in 10 städtischen Kitas
OJ S 126/2026 03/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
E-Mailzentralevergabe@wesseling.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelCatering in 10 städtischen Kitas
BeschreibungCatering in 10 städtischen Kitas
Kennung des Verfahrens57617ee9-bcae-4105-ad7b-3bd9739e2c1d
Interne Kennung014/2026/TS
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWesseling
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEYT1517SMY# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei elektronischer Angebotsabgabe, alle Angebote immer einzeln über das Bietertool hochzuladen sind. Die Rechnung kann schriftlich an: Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister Poststelle Alfons-Müller-Platz D-50389 Wesseling oder elektronisch an: epost@wesseling.de verschickt werden. Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften" (Anlage 4) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt 5.1.9. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls für die unter Abschnitt 5.1.9. geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Eignungsleihe" (Anlage 6) zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage 6a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise dem Angebot beizufügen. Die unter 5.1.9. bezeichneten Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot auch von diesem Dritten eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist die Anlage 3 zur Angebotsaufforderung zu verwenden. Unterauftragnehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 5) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 5 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Anlage 5a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 5 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 5a, nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Anterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/ der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 3 zur Angebotsaufforderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKindertagesstätte "Villa Kunterbunt"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte, "Villa Kunterbunt", Jahnstraße 42, 50389 Wesseling.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJahnstraße 42  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0002
TitelKindertagesstätte "Am Rheinbogen"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Am Rheinbogen" an den Standorten Lahnstraße 1 und Taunusstraße 1 in 50389 Wesseling.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLahnstraße 1 und Taunusstraße 1  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0003
TitelKindertagesstätte "Regenbogen"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte, Bonner Straße 90, 50389 Wesseling.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBonner Straße 90  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0004
TitelKindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein", Im Blauen Garn 80, 50389 Wesseling.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftIm Blauen Garn 80  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0005
TitelKindertagesstätte "Schatzkiste"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte Kindertagesstätte "Schatzkiste", Im Stockental 24, 50389 Wesseling.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftIm Stockental 24  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0006
TitelKindertagesstätte "Villa Kunterbunt II"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt II", Cranachstraße 65, 50389 Wesseling.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCranachstraße 65  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0007
TitelKindertagesstätte "Zwergenhaus"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Zwergenhaus", Weidenweg 10, 50389 Wesseling.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWeidenweg 10  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0008
TitelKindertagesstätte "Waldsiedlung"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Waldsiedlung", Waldstraße 102, 50389 Wesseling.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWaldstraße 102  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0009
TitelKindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen", Entenfangstraße 60, 50389 Wesseling
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEntenfangstraße 60  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
5.1.
LosLOT-0010
TitelKindertagesstätte "Abenteuerland"
BeschreibungDer Auftragnehmer übernimmt ab 01.08.2026 die Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte "Abenteuerland", Josef-Kuth-Weg 9, 50389 Wesseling.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJosef-Kuth-Weg 9  
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Zeitraum der zu vergebenden Leistungen umfasst zunächst den Lieferzeitraum des Kindergartenjahres (01.08.2026 - 31.07.2027), mit der Möglichkeit der Verlängerung der Leistungen um bis zu zwei weitere Kindergartenjahre bis maximal 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Die Bieter können ein Angebot für alle oder für einzelne Lose abgeben. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal vier Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung). Mit dem Angebot ist daher im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eine eindeutige Priorisierungsreihenfolge aller angebotenen Lose anzugeben. Werden Angebote für alle zehn Lose abgegeben, ist eine Priorisierung von 1 bis 10 vorzunehmen (1 = höchste Priorität, 10 = niedrigste Priorität). Werden hingegen nur Angebote für z. B. sieben Lose abgegeben, ist lediglich eine Priorisierung von 1 bis 7 der angebotenen Lose erforderlich. Fehlt die Priorisierung für die angebotenen Lose, gilt das Angebot als unvollständig. Ergibt die Wertung, dass ein einzelner Bieter mehr als vier Lose erhalten würde, erhält dieser die Zuschläge auf die von 1 bis 4 priorisierten Lose. Die weiteren Lose werden anhand der Wertungsreihenfolge an den Bieter mit dem nächstplatzierten Angebot, ebenfalls anhand der Priorisierungsreihenfolge, erteilt. Besteht Gleichstand bei der Angebotsvergleichspunktzahl, entscheidet das Los mit der höchsten Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Preis". Sind die Preise identisch, entscheidet das Zuschlagskriterium "Anteil Bio-Produkte", das heißt der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Verbleibende Gleichstände werden per Losentscheidung aufgelöst. Eine Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los unabhängig von Bewertungen des Angebots eines Bieters auf ein anderes Los. Sollten nach Anwendung der Zuschlagslimitierung Lose verbleiben, für die kein Zuschlag erteilt werden kann, weil die verbleibenden Bieter entweder kein Angebot für das jeweilige Los abgegeben haben oder aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mehr berücksichtigt werden können, gilt Folgendes: Diese Lose werden abweichend von der Zuschlagslimitierung unter den bereits erfolgreichen Bietern verteilt, sofern diese für das jeweilige Los ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Vergabe erfolgt rollierend nach der Wertungsreihenfolge der verbleibenden Lose: - In der ersten Runde erhält zunächst der Bestbieter (also der Bieter mit der höchsten Angebotsvergleichspunktzahl) den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los. - Anschließend erhält der zweitbeste Bieter den Zuschlag auf das von ihm am höchsten priorisierte, noch verfügbare Los usw. - Sind nach einer vollständigen Runde (alle in Frage kommenden Bieter wurden berücksichtigt und es sind noch Lose übrig) weiterhin Lose zu vergeben, beginnt der rollierende Vergabeprozess erneut in gleicher Reihenfolge, solange bis alle Lose vergeben sind oder kein Bieter mehr berücksichtigt werden kann. Besteht Gleichstand, gelten die vorstehenden Regelungen zum Gleichstand entsprechend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl17,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDie Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl52,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAnteil Bio-Produkte
BeschreibungEs wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung
BeschreibungEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl7,5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungWarmhaltezeit
Beschreibungder Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungZiel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl8,75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 12559891
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLehmanns Gastronomie GmbH, 53121 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots221 313,60 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots234 172,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 12559891
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLehmanns Gastronomie GmbH, 53121 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots268 401,60 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots283 996,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 12568490
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots145 972,80 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots154 454,40 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 12559891
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLehmanns Gastronomie GmbH, 53121 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots154 454,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots226 022,40 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 12559891
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLehmanns Gastronomie GmbH, 53121 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots108 302,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots114 595,20 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 12568490
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots108 302,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots114 595,20 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 12568490
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots96 530,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots102 139,20 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 12568490
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots120 074,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots127 051,20 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 12568490
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH, 53340 Meckenheim
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots56 505,60 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots59 788,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2 - 12559891
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungWahrung der Interessen des Zuschlagnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelLehmanns Gastronomie GmbH, 53121 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots216 734,40 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots234 832,80 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer05362004004-31001-86
PostanschriftAlfons-Müller-Platz
StadtWesseling
Postleitzahl50389
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzentralevergabe@wesseling.de
Telefon+49 2236-7016350
Fax+49 2236-7016350
Internetadressehttps://www.wesseling.de
Profil des Erwerbershttps://www.wesseling.de/rathaus-politik/ausschreibung.php
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-Mailvkrhld@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 2211473055
Fax+49 221-1472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungAubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerID811509241
PostanschriftIm Buschfeld 1
StadtMeckenheim
Postleitzahl53340
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-Mailinfo@aubergine-catering.de
Telefon02225-9889990
Internetadressehttps://aubergine-catering.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0006, LOT-0007, LOT-0009, LOT-0003, LOT-0008
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLehmanns Gastronomie GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE243130019-00001
PostanschriftSaime-Genc-Ring 31
StadtBonn
Postleitzahl53121
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@lehmanns-gastronomie.de
Telefon0228-850261 20
Fax0228-850261 22
Internetadressehttp://lehmanns-gastronomie.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0001, LOT-0010, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge9c21c50-5592-4acb-aca2-f48f5055a5ce  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/07/2026 09:07:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung459918-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe126/2026
Datum der Veröffentlichung03/07/2026