Die hier gegenständliche Leistung und die damit verbundenen Anforderungen können technisch nur durch die Firma Seven2one Informationssysteme GmbH (Entwicklerin), erbracht werden. Einem anderen Auftragnehmer wäre es nicht möglich auf die entwickelte Plattform sowie dessen Bestandteile zurückzugreifen, da die Firma alleiniges Recht am Quellcode inne hat.