VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Es gibt europaweit nur einen Anbieter, der den an den Einbezug des immateriellen Kulturerbes in die schulische Bildung angelegten Kriterien vollends entspricht, sodass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies hat eine gründliche Markterkundung ergeben.
Die Leistung kann nur von der Universität Paderborn, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe von Frau Prof. Dr. Seng erbracht werden. Die Lehrstuhlinhaberin ist eine international gefragte Expertin auf diesem Gebiet, die durch ihre langjährige Tätigkeit für das Land Nordrhein-Westfalen ein einzigartiges Wissen bezüglich des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen vorhält. Für das Land Nordrhein-Westfalen betreibt sie u.a. kultur- und kunstwissenschaftliche Recherchen zu Ursprung und Wandel von lebendigen Traditionen, verfolgt und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen des immateriellen Kulturerbes auf nationaler und internationaler Ebene und vernetzt sich mit anderen Fachstellen für das immaterielle Kulturerbe. Nur mit dem so erworbenen Wissen kann sinnvoll eine wissenschaftliche Aufbereitung des neuen Forschungsbereichs in Theorie und Didaktik einschließlich der daraus folgenden Aufgaben erfolgen. Die beiden Forschungsbereiche sind folglich eng miteinander verknüpft. Didaktik kann im Übrigen niemals losgelöst von dem zu vermittelnden Inhalt betrachtet werden. Nur die Lehrstuhlinhaberin kann den Forschungsbereich auch didaktisch sinnvoll erschließen, da nur sie über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügt.
Da es Aufgabe der Landesstelle ist, aktuelle Entwicklungen des immateriellen Kulturerbes auf nationaler und internationaler Ebene zu verfolgen, bemüht sich die Lehrstuhlinhaberin gemeinsam mit dem MKW immer auch um eine Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Dazu gehört auch die Implementierung in den Schulunterricht. Eine Vergabe an eine Stelle, die nicht in gleicher Weise wie die Lehrstuhlinhaberin mit dem Thema vertraut ist, würde das Lernpotenzial am Gegenstand des Immateriellen Kulturerbes nicht vollumfänglich entfalten und würde daher der in der Konvention genannten Verpflichtung nicht gerecht.
Für die gebotene, dauerhafte Etablierung des Immateriellen Kulturerbes in den schulischen Bereich sind eine permanente Weiterentwicklung der erstellten Materialien sowie deren Qualitätssicherung unerlässlich. Es handelt sich hier folglich um eine dauerhafte Aufgabe, die daher nur von dem Lehrstuhl übernommen werden kann, der zum einen eng mit dem Thema vertraut ist, zum anderen aber auch die neuesten Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen kennt.
Die stetige Einarbeitung neuer Forschungsergebnisse in die Unterrichtsmaterialien, deren sachgerechte Aufarbeitung und schulgerechte Präsentation sind in enger Verbindung mit der Ausbildung des künftigen Lehrpersonals sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Vernetzung mit den Trägern der Traditionsformen als unverzichtbarer Praxisbezug sicherzustellen.