Zusätzliche Angaben
Aufgrund von Eingabebeschränkungen hier Fortsetzung von II.2.9)
(d) Referenzangaben zur Leistungserbringung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 50 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref), die unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen bei einem Energieversorgungsunternehmen erbracht werden/wurden, erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt):
1 Ref = 10 Pkt, 2 Ref = 20 Pkt, 3 Ref = 30 Pkt, 4 Ref = 40 Pkt, 5 Ref = 50 Pkt
(e) Anzahl der wertbaren Referenzen (max. 30 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref) erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt), sofern die Referenzen die Mindestbedingungen erfüllen und somit die Wertbarkeit erfüllt ist:
3 Ref = 10 Pkt, 4 Ref = 20 Pkt, 5 Ref = 30 Pkt
(f) Managementsysteme – ISO 18295-1-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO 18295-1-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 25 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(g) Managementsysteme – ISO 9001-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO 9001-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 15 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(h) Managementsysteme – ISO/IEC 27001-Zertifizierung
Sofern der Bewerber nachweist, dass er über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung verfügt, erhält der Bewerber 10 Bewertungspunkte. Der Bewerber hat zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Bewertungspunkte addiert. Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktwerten in absteigender Reihenfolge aus. Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Punktwert der einzelnen Auswahlkriterien in absteigender Reihenfolge der maximal erreichbaren Bewertungspunkte der einzelnen Auswahlkriterien (a) bis (h), im Übrigen das Los.