461152-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Büromöbel
OJ S 162/2022 24/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör für die Einrichtung von CoWorking Spaces des BMUV in Berlin
Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1594/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39130000 Büromöbel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör zur Erschließung der künftigen CoWorking-Spaces am Berliner Dienstsitz des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geschlossen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Rahmenvertrag können auch andere Dienstgebäude des BMUV in Berlin sein. Der Rahmenvertrag gilt insoweit nur für das Einzugsgebiet im Bundesland Berlin.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das geschätzte Auftragsvolumen umfasst die Ausstattung von maximal 6 Räumen als CoWorking Spaces mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert i.H.v. 284.427,61 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer (USt.)
Das neue Raumkonzept des BMUV Berlin sieht u.a. vor, dass Arbeitseinheiten Raumkontigente zugewiesen bekommen. Dabei ist die Anzahl der zugewiesenen Räume geringer als die
Anzahl der Mitarbeiter*innen im Referat. Der dabei gewonnene Raum soll dem gesamten BMUV zugutekommen und muss so gestaltet werden, dass Kommunikation und agiles Arbeiten im Fokus stehen. Diese Räume sollen sukzessive und je nach Bedarf in CoWorkingSpaces umgewandelt und mit adäquatem Mobiliar ausgestattet werden. Das Muster-Raumkonzept hierfür wurde von der Firma Raumhaus GmbH, Winterfeldtstraße 60,10781 Berlin aufgestellt.
Nach einer erfolgreichen Pilotierung in den Dienstgebäuden Stresemannstraße sowie Köthenerstraße 2-3 soll mit dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Büroausstattungen und Zubehör zur Erschließung der künftigen CoWorking-Spaces am Berliner Dienstsitz des BMUV geschlossen werden.Die Ausstattung der Räume erfolgt grundsätzlich nach dem Muster-Raumkonzept. Die Liefergegenstände in Anlage 1 (Dokument 03.01.01) zur Leistungsbeschreibung entsprechen in Art und Stückzahl dem Muster-Raumkonzept für einen Raum. Die AGín kann davon im Einzelfall abweichen. Optional können kleinere Anpassungsleistungen (Liefer- und Planungsleistung) hinzukommen, um bei Bedarf das Muster-Raumkonzept dem tatsächlichen Raumzuschnitt anzupassen.
Für Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erteilt die AGin entsprechende Einzelaufträge. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der/des AN
auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AGin.
Zu den im Einzelnen zu erbringenden Leistungen wird auf Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen inklusive Vertragen (Anlieferung, Entladung und Transport innerhalb des Gebäudes) und Montage inkl. aller dafür benötigten Teile und gebrauchsfertige Aufstellung.
Die Anlieferung soll in das
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stresemannstraße 128-130
(Anlieferung über Erna-Berger-Straße)
10117 Berlin
und
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Köthener Straße 2-3 sowie 43.1 Leistungsbeschreibung Seite 3 von 3
(Anlieferung über Gabriele-Tergit-Promenade)
10963 Berlin
erfolgen.
Der Lieferorte sind ebenerdig zu erreichen. Ein Aufzug ist vorhanden.
Der Zeitpunkt der Lieferung erfolgt nach vorheriger Absprache, Montag bis Freitag, zwischen 7.00 bis 15.00 Uhr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferfristen / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zu II.2.6: Die Lieferleistung ist als Rahmevereinbarung ohne Abnhameverpflichtung gekennzeichnet.Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde als Schätzmenge in einer Bedarfserhebung ermittelt. Die bei der Schätzung ermittelte Abnahmemenge beträgt rd. 239.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer für die Ausstattung von maximal 6 Räumen.
Der Höchstwert über die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. Verlängerungsoptionen) bestimmt sich anhand der tatsächlichen Kosten für die Ausstattung von maximal 6 Räumen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 127-360954
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z II 2-VSt. 1594/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör für die Einrichtung von CoWorking Spaces des BMUV in Berlin
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.08.2022.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen
rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die
Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 43123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/08/2022