461382-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Hamburg: Laserdrucker
OJ S 177/2021 13/09/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgw-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30232110 Laserdrucker
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Installation zweier Produktions- und einer Schwarzweißdruckmaschine einschließlich Service / Wartung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine sowie die zugehörigen Fiery-
Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüberlassung sind Service und
Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2016/04
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
14/07/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH, Business & Service Center Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 439 044,20 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
30232110 Laserdrucker
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg wird zur Bereitstellung von Geschäftsdrucksachen, Broschüren und
internen Arbeitsgrundlagen ein hauseigener Druckservice betrieben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
werden zwei Produktionsdruckmaschinen, eine Schwarzweißdruckmaschine sowie die zugehörigen Fiery-
Controller ausgeschrieben. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüberlassung sind Service und
Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers soll auf
Basis eines Pay-per-Page-Modells mit einer zugesicherten Mindestabnahmemenge an Seiten erfolgen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2021 Ende: 20/06/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 128 824,08 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RICOH DEUTSCHLAND GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Verlängerung des Vertrags
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Verlängerung des Auftrags ist erforderlich, um den hauseigenen Druckservice zu betreiben.Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus wirtschaftl. Gründen nicht erfolgen und wäremit beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die bereits betriebsfertigenMaschinen müssten durch neue ersetzt werden, was Einmalkosten erfordert. Auch einMietmodell ließe sich im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit nicht wirtschaftlich abbilden;denn die Laufzeit wäre im Verhältnis zur Maschine unwirtschaftlich kurz. Mit demAuftragnehmerwechsel würde ferner ein erhöhter Schulungsaufwand im Hinblick auf dasPersonal der Auftraggeberin in der Druckerei einhergehen. Darüber hinaus müssten dieSysteme angepasst werden im Hinblick auf die erforderlichen Treiberinformationen derDokumente, damit diese überhaupt gedruckt werden können. Zusätzlich wäre eineAnpassung an den Apple PC "Mac" erforderlich. All dies ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, die der Auftraggeberin nicht zumutbar.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 439 044,20 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 567 868,28 EUR