461586-2025 - Ergebnis
Deutschland – Bau von weiterführenden Schulen – Planung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
OJ S 133/2025 15/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Gelsenkirchen
E-Mailhochbau.liegenschaften@gelsenkirchen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Planung und Bau eines Teilschulgebäudes einer weiterführenden Schule auf dem Grundstück der ehemaligen Zeche Consolidation in Gelsenkirchen-Mitte. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von 140 Mio. Euro netto zzgl. USt., von dem ca. 13 Mio. Euro netto zzgl. USt. auf die Planungsleistungen entfallen.
Kennung des Verfahrens1c61085a-3aa1-4242-b082-9d1e6e7358b7
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftConsolstraße  
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45889
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.140 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - 4. Teil des GWB i.V.m. Abschnitt 2. der VOB/A (VOB/A – EU)
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelPlanung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
BeschreibungPlanung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
Interne KennungPlanung und Bau einer weiterführenden Schule in Gelsenkirchen-Mitte
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftConsolstraße  
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45889
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.140 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPreis-Leistungs-Vehältnis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannPreis-Leistungs-Vehältnis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Westfalen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadt Gelsenkirchen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge140 000 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungDie Stadt Gelsenkirchen hat am 11.07.2025 mit der SaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG („SaC“) einen Vertrag über Planung und Bau eines Teilschulgebäudes einer weiterführenden Schule auf dem Areal der ehemaligen Zeche Consolidation in Gelsenkirchen-Mitte abgeschlossen. Der Auftrag über Planung, Bau und den Erwerb eines ersten Teilschulgebäudes von der SaC durch Gelsenkirchen ist ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne von § 103 Abs. 3 S. 1 GWB, der grundsätzlich den Bestimmungen des 4. Teils des GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A unterfällt. Dem Abschluss dieses Vertrags ging kein wettbewerbliches Verfahren voraus. Das zu bebauende Grundstück (Baufeld MK3) steht im Alleineigentum der RAG Montan Immobilien GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH war zur Überlassung des Grundstücks an die Stadt Gelsenkirchen nur unter der Bedingung bereit, dass sie das Bauvorhaben mitsamt den zugehörigen Planungsleistungen selbst ausführen darf. Unter diesen Umständen ist ein wettwerbliches Verfahren nach § 3a EU Abs. 3 S. 1 Nr. 3 c) VOB/A entbehrlich, da hiervon kein anderes Ergebnis zu erwarten wäre. Zur Umsetzung des Bauvorhabens bedient sich die RAG der SaC, auf die das Eigentum an dem Grundstück übertragen wurde und von der es die Stadt Gelsenkirchen sodann erwerben wird. Die weiteren Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 S. 2 VOB/A sind ebenfalls erfüllt. Der Festlegung auf den Standort ging ein umfassendes und ergebnisoffenes Verfahren zur Auswahl der Schulstandorte im Primar- und Sekundarbereich voraus. In diesem Verfahren wurden sämtliche potenziell in Betracht kommenden Flächen berücksichtigt und einer detaillierten Prüfung auf ihre Verfügbarkeit und Geeignetheit für das Bauvorhaben unterzogen. Das Verfahren wurden sodann nochmals evaluiert. Die Evaluation bestätigte im Ergebnis, dass das einzige für die Bebauung in Frage kommende Grundstück das Areal der ehemaligen Zeche Consolidation ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots140 000 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag über Planung und Bau einer weiterführenden Schule
Datum des Vertragsabschlusses11/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadt Gelsenkirchen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungStadt Gelsenkirchen
RegistrierungsnummerDE125018225
AbteilungVorstandsbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften
PostanschriftGoldbergstraße 12
StadtGelsenkirchen
Postleitzahl45894
Land, Gliederung (NUTS)Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
LandDeutschland
KontaktpersonVorstandsbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften
E-Mailhochbau.liegenschaften@gelsenkirchen.de
Telefon+492091694249
Internetadressehttps://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/politik_und_verwaltung/vorstandsbereiche_und_dienststellen/31211-planen-bauen-umwelt-und-liegenschaften-vorstandsbereich-6
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSaC-Schule auf Consol GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 11955 (AG Essen)
PostanschriftRüttenscheider Straße 62
StadtEssen
Postleitzahl45130
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax+49(0)2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht /vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga0e6aa2f-b750-4e51-aefe-927e0348b6b6  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/07/2025 09:45:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung461586-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe133/2025
Datum der Veröffentlichung15/07/2025