461621-2023 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
OJ S 144/2023 28/07/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-5722
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Nürnberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00029
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Nürnberg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 1: AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Stadt Ansbach
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: JC Stadt Ansbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 2: JC Stadt Ansbach
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Hauptort der Ausführung: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 3: JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Landkreis Roth
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25B Roth
Hauptort der Ausführung: JC Landkreis Roth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 4: JC Landkreis Roth
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Fürth inkl. Gst.
Los-Nr.: 5
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: AA Fürth inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 5: AA Fürth inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Fürth-Stadt
Los-Nr.: 6
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: JC Fürth-Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 6: JC Fürth-Stadt
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Fürth-Landkreis
Los-Nr.: 7
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Hauptort der Ausführung: JC Fürth-Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 7: JC Fürth-Landkreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Erlangen-Landkreis
Los-Nr.: 8
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Hauptort der Ausführung: JC Erlangen-Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 8: JC Erlangen-Landkreis
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Los-Nr.: 9
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Hauptort der Ausführung: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 9: JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Los-Nr.: 10
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 10: AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Los-Nr.: 11
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 11: JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Schwabach
Los-Nr.: 12
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: JC Schwabach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 12: JC Schwabach
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Schwandorf inkl. Gst.
Los-Nr.: 13
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: AA Schwandorf inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 13: AA Schwandorf inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Schwandorf inkl. Gst.
Los-Nr.: 14
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: JC Schwandorf inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 14: JC Schwandorf inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Los-Nr.: 15
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Hauptort der Ausführung: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 15: JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
AA Weiden inkl. Gst.
Los-Nr.: 16
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: AA Weiden inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 16: AA Weiden inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Los-Nr.: 17
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 17: JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
JC Tirschenreuth
Los-Nr.: 18
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Hauptort der Ausführung: JC Tirschenreuth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 18: JC Tirschenreuth
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regionaldirektion Bayern
Los-Nr.: 19
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Regionaldirektion Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.08.2023 muss für den Internen Service (IS) Nürnberg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Nürnberg, Ansbach-Weißenburg, Fürth, Schwandorf, Weiden, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Nürnberger Land, Schwabach, Stadt Ansbach, LK Weißenb.-Gunzenhausen, LK Roth, Fürth Stadt, LK Fürth, LK Erlangen, LK Neustadt/A.-Bad Windsheim, Schwandorf, Amberg-Sulzbach-Rosenberg, Weiden-Neustadt, Tirschenreuth und die RD Bayern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 19 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.08.2023 (frühestens) bis 31.07.2029 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet darf auch dieser als Betriebsärztin/Betriebsarzt keine Ärztin/keinen Arzt in Weiterbildung einsetzen. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 19: Regionaldirektion Bayern
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10.
Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-128916
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
AA Ansbach-Weißenburg inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
JC Stadt Ansbach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.1
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
JC Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4.1
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
JC Landkreis Roth
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5.1
Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:
AA Fürth inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 6.1
Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:
JC Fürth-Stadt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 7.1
Los-Nr.: 7
Bezeichnung des Auftrags:
JC Fürth-Landkreis
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 8.1
Los-Nr.: 8
Bezeichnung des Auftrags:
JC Erlangen-Landkreis
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 9.1
Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:
JC Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 10.1
Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:
AA Nürnberg inkl. Gst. und FamKa Bayern Nord
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 11.1
Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:
JC Nürnberger Land inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 12.1
Los-Nr.: 12
Bezeichnung des Auftrags:
JC Schwabach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Medservio GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 163
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
E-Mail: tobias.ploeckl@medservio.com
Telefon: +49 3050913080
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 13.1
Los-Nr.: 13
Bezeichnung des Auftrags:
AA Schwandorf inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 14.1
Los-Nr.: 14
Bezeichnung des Auftrags:
JC Schwandorf inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Medservio GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 163
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
E-Mail: tobias.ploeckl@medservio.com
Telefon: +49 3050913080
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 15.1
Los-Nr.: 15
Bezeichnung des Auftrags:
JC Amberg-Sulzbach-Rosenberg inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 16.1
Los-Nr.: 16
Bezeichnung des Auftrags:
AA Weiden inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 17.1
Los-Nr.: 17
Bezeichnung des Auftrags:
JC Weiden-Neustadt inkl. Gst.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 18.1
Los-Nr.: 18
Bezeichnung des Auftrags:
JC Tirschenreuth
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 19.1
Los-Nr.: 19
Bezeichnung des Auftrags:
Regionaldirektion Bayern
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ascatu GmbH
Postanschrift: Hoheneggerstr. 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@ascatu.de
Telefon: +49 15144333445
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.Bund.de
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infrastruktur@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 911-179-5722
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/07/2023