Kurze Beschreibung
Der WDR benötigt ab dem 01.01.2022 IT-Dienstleistungen über Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Bereich der Abteilung Anwendungen und Systeme. Diesbezüglich ist geplant, mit drei Unternehmen Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen.
Die Dauer der Rahmenverträge beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Die angebotenen Stunden-preise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenverträgen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für den WDR - die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert.
Auf Grund der Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit geht der WDR von einem unverbindlich prognostiziertem Gesamtbedarf in Höhe von 4 Mio. EUR aus. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,5 Mio. EUR aus.
Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).