Zusätzliche Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Bekanntmachung im Rahmen der Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach UVgO.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Nach der Angebotsöffnung erfolgt keine weitere Kommunikation über die Vergabeplattform, sondern die zuständigen Fachämter werden im Bedarfsfall schriftlich, per E-Mail oder Fax kommunizieren.