Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da die Firma Axway GmbH Hersteller der unter Ziffer II.2.4) genannten Produkte ist und die Eigentumsrechte hieran besitzt.
Die Produkte und deren Pflege und Support können ausschließlich über die Firma Axway GmbH bezogen werden.
Nur die Firma besitzt zudem das erforderliche Know-How, notwendige technische/fachliche Pflegeleistungen an den Produkten umzusetzen und somit den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Des Weiteren gibt es auch keine Alternative oder Ersatzlösung.
Die Bundesagentur für Arbeit muss das IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS) erfüllen, im Zuge der dafür erforderlichen Audits für sicherheitskritische Infrastrukturen wurde die EBICS-Zahlungsverkehrsplattform, welche u. a. auf Grundlage der o. g. Produkte betrieben wird, als solche identifiziert.