Beschreibung der Beschaffung
Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind.
Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13).
Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf.
Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten.