Zusätzliche Angaben
Der Erdgasliefervertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Der Lieferbeginn ist der 01.01.2024 06:00 Uhr. Die Belieferung läuft zunächst bis zum 01.01.2025 06:00 Uhr.
Die Laufzeit verlängert sich um zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht durch eine der Vertragsparteien in Schriftform mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2024 gekündigt wird. Bereits vor der genannten Frist können beide Parteien schriftlich einen Kündigungsverzicht in Schriftform aussprechen, wodurch sich die Laufzeit ggf. früher verlängert. Die Belieferung nach diesem Vertrag beginnt am 01.01.2024.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer in nicht unerheblichem Umfang gegen die Bestimmungen des Erdgasliefervertrages schuldhaft zuwiderhandelt.
Für die abgenommene Erdgasmenge zahlt der Auftraggeber einen Arbeitspreis (APEnergie) entsprechend dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt.
Die Arbeitspreise (APEnergie) entsprechend dem Preisblatt enthalten noch nicht
- die jeweiligen Netzentgelte, sowie die Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung
- die SLP- bzw. RLM-Bilanzierungsumlage
- die Konvertierungsumlage
- die Konzessionsabgaben
- die Gasbeschaffungsumlage
- die Gasspeicherumlage
- den CO2-Preis gemäß BEHG
- die Erdgassteuer
- die Umsatzsteuer
Diese Kostenbestandteile werden durch den Auftragnehmer zusätzlich erhoben und sind bei der Rechnungslegung gesondert auszuweisen.
Die Preise für die Bereitstellung und Lieferung des Erdgases verstehen sich frei Übergabestelle.
Zur Ermittlung der Kosten für die Netznutzung sind die jeweils gültigen Netzentgelte des zuständigen Netzbetreibers zu Grunde zu legen.
Soweit der Auftraggeber mit dem Netzbetreiber einen Preisnachlass für den Eigenverbrauch vereinbart hat ("Kommunalrabatt" gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Konzessionsabgabenverordnung) und diese Preisnachlässe in den Rechnungen des Netzbetreibers für die Netznutzung aufgeführt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Preisnachlässe an den Auftraggeber weiterzugeben.
Im Falle einer Vertragsverlängerung wird der APEnergie im Verlängerungszeitraum angepasst. Hierbei erhöht oder verringert sich der APEnergie in gleichem Umfang, wie sich der Commoditypreis an der Energiebörse EEX verändert hat. Die Differenz ergibt sich aus dem Settlementpreis des EEX THE Natural Gas Futures Cal-24 am Tag vor der Angebotsunterbreitung und dem Settlementpreis des EEX THE Natural Gas Futures Cal-25 des Verlängerungsjahres an dem vorherigen Tag, an dem die Laufzeitverlängerung wirksam wurde. Es erfolgt eine Umrechnung von Euro/MWh in Cent/kWh.
Bsp.:
- Angebot am 03.05.2023, APEnergie = 5,80 Cent/kWh für Lieferjahr 2024, Settlementpreis für Cal-24 am 02.05.2023 = 49,00 Euro/MWh
- beidseitiger Kündigungsverzicht am 26.06.2024, Settlementpreis für Cal-25 am 25.06.2024 = 42,50 Euro/MWh
- neuer APEnergie = 5,15 Cent/kWh im Lieferjahr 2025