462129-2026 - Ergebnis
Deutschland – Bauarbeiten für Wohnhäuser – Sanierung von Wohnungen hier: Vergebene Aufträge im 11.Quartal des DBS (April-Juni 2026)
OJ S 127/2026 06/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierung von Wohnungen hier: Vergebene Aufträge im 11.Quartal des DBS (April-Juni 2026)
BeschreibungDie Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 8-11 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrense6d95907-d144-49fe-be72-8aeb59297833
Interne KennungVOEK 402-22
VerfahrensartSonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem im Sinne des § 4b Abs.1 EU VOB/A i. V. m. § 33 ff. VgV durchgeführt, wobei die einzelnen Leistungssprints aufgrund technischer Voraussetzungen als unterschwellige Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO geführt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45421000 Bautischlerarbeiten, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere: Binz, Greifswald, Rostock, Sanitz, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Wismar). - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen (insbesondere: Alt Duvenstedt, Altenholz, Buxtehude, Hamburg, Heide, Itzehoe, Kiel, Kronshagen, Lüneburg, Neumünster, Stade- Bützfleth). - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen (insbesondere: Bremen, Cuxhaven, Oldenburg, Rotenburg (Wümme), Verden (Aller), Wilhelmshaven). - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark (insbesondere: Braunschweig, Goslar, Hannover, Minden, Munster, Neustadt am Rübenberge, Soltau, Wriedel, Wunstorf). - Region 5: Berlin und Brandenburg (insbesondere: Berlin, Niederfinow, Potsdam, Strausberg, Teltow, Unterspreewald). - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg (insbesondere:Bautzen, Cottbus, Dresden, Ebersbach-Neugersdorf, Großröhrsdorf, Königsbrück, Löbau, Pirna, Riesa, Weißwasser). - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere: Bad Brambach, Chemnitz, Delitzsch, Frankenberg/Sa., Gera, Halle (Saale), Leipzig, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Peissen, Schneeberg). - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen (insbesondere: Bad Salzungen, Breitungen, Erfurt, Eschwege, Göttingen, Jena, Meinhard, Meiningen, Mühlhausen, Philippsthal (Werra), Sonneberg, Straufhain, Suhl, Tann (Rhön), Wildeck). - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe (insbesondere: Fritzlar, Kassel, Lippstadt, Marburg, Neustadt (Hessen), Paderborn, Soest, Stadtallendorf, Wolfhagen). - Region 10: Nord NRW (insbesondere: Bocholt, Dülmen, Düsseldorf, Münster, Unna, Waltrop, Wetter (Ruhr), Wuppertal). - Region 11: Süd NRW (insbesondere: Aachen, Bonn, Euskirchen, Köln, Rheinbach, Troisdorf). - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland (insbesondere: Bad Bergzabern, Bruchmühlbach- Miesau, Daun, Homburg, Igel, Kleinblittersdorf, Landau, Neustadt, Perl, Perl-Eft-Hellendorf, Saarlouis, Schweich, Traben-Trarbach, Trier, Überherrn). - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken (insbesondere: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Kissingen, Darmstadt, Diez, Frankfurt am Main, Giebelstadt, Gießen, Koblenz, Langen, Mainz, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Wetzlar, Wiesbaden). - Region 14: Bayern (insbesondere: Erding, München, Nürnberg, Regensburg). - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm (insbesondere: Ellwangen (Jagst), Esslingen am Neckar, Heilbronn, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ostfildern, Rastatt, Rheinstetten, Stuttgart). - Region 16: Südliches Baden-Württemberg (insbesondere: Bad Säckingen, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Konstanz, Langenargen, Lindau, Müllheim, Radolfzell am Bodensee, Rielasingen-Worblingen, Rottweil, Sigmaringen, Tettnang, Waldshut-Tiengen, Weil am Rein)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - VOB/A-EU - § 4b Abs. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 22 bis 24 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-68, Region 5 - Potsdam
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-68 ist der 68. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst folgende 15 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Hans-Marchwitza-Ring 37, 14473 Potsdam, 3. OG links Saarmunderstraße 70 , 14478-Potsdam, 4. OG rechts Guido-Seeber-Weg 14, 14480 Potsdam, 4. OG rechts Friedrich-W.-Murnau-Straße 8, 14480 Potsdam, 2. OG rechts Fritz-Lang-Straße 7, 14471 Potsdam, 3. OG rechts Fritz-Lang-Str. 7, 14471 Potsdam, 2. OG links Nedlitzer Str. 4, 14469 Potsdam. EG rechts Fritz-Lang-Str. 11, 14480 Potsdam, 1. OG links
Interne KennungVOEK 402-22-68
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0002
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-69, Region 6 - Sachsen und südliches Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-69 ist der 69. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Sachsen und südliches Brandenburg. Er umfasst folgende 3 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Erich-Weinert-Str. 6, 02625 Bautzen, EG rechts Erich-Weinert-Str. 6, 02625 Bautzen, 3. OG links Erich-Weinert-Str. 6, 02625 Bautzen, 4. OG links Erich-Weinert-Str. 6, 02625 Bautzen, 4. OG rechts Erich-Weinert-Str. 10, 02625 Bautzen, EG rechts Erich-Weinert-Str. 10, 02625 Bautzen, 4. OG rechts Erich-Weinert-Str. 12, 02625 Bautzen, EG rechts Erich-Weinert-Str. 12, 02625 Bautzen, 3. OG links Erich-Weinert-Str. 12, 02625 Bautzen, 4. OG links Erich-Weinert-Str. 12, 02625 Bautzen, 4. OG rechts
Interne KennungVOEK 402-22-69
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBautzen - Budyšin
Postleitzahl02625
Land, Gliederung (NUTS)Bautzen (DED2C)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.
LosLOT-0003
TitelLeistungssprint VOEK 402-22-70, Region 5 - Berlin und Brandenburg
BeschreibungDer Leistungssprint VOEK 402-22-70 ist der 70. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Sachsen und südliches Brandenburg. Er umfasst folgende 3 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: Stormstraße 11, 14471 Potsdam, EG rechts Stormstr. 13, 14471 Potsdam, 3 OG rechts Hans-Marchwitza-Ring 37, 14473 Potsdam, 2. OG links Am Pfingstberg 15, 14469 Potsdam, 1. OG links Vogelweide 5, 14469 Potsdam, 2. OG links Saarmunder Straße 74, 14478 Potsdam, 4. OG rechts Guido-Seeber-Weg 10, 14480 Potsdam, 4. OG links Guido-Seeber-Weg 12, 14480 Potsdam, 4. OG rechts Haeckelstr. 52, 14471 Potsdam, 4. OG links Haeckelstr. 52, 14471 Potsdam, 4. OG rechts Haeckelstr. 40, 14471 Potsdam, 4. OG links
Interne KennungVOEK 402-22-70
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtPotsdam
Postleitzahl14471
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit9 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
BeschreibungFalls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge921 045,48 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAP Solutions GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-68
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots241 690,86 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-68
Datum des Vertragsabschlusses15/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAP Solutions GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-69
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots378 603,81 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-69
Datum des Vertragsabschlusses15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungB&O Die Handwerker GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot zu VOEK 402-22-70
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots300 750,81 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVOEK 402-22-70
Datum des Vertragsabschlusses12/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer991-80032-33
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVerdingungsstelle Berlin
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer0228 9499 0
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungAP Solutions GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE201885024
StadtMünchen
Postleitzahl80802
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungB&O Die Handwerker GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 219217014
StadtBerlin
Postleitzahl13127
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfda7f912-db22-4508-95b4-92d6ef41ea41  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/07/2026 13:48:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung462129-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe127/2026
Datum der Veröffentlichung06/07/2026