462293-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB: Auftragsänderung Verkehrsvertrag Mittelrheinbahn (MRB)
OJ S 133/2025 15/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord
E-Mails.rutkowski@spnv-nord.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband go.Rheinland
E-Mailsven.kleine@gorheinland.com
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
E-Mailm.heilmann@zoepnv-sued.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB: Auftragsänderung Verkehrsvertrag Mittelrheinbahn (MRB)
BeschreibungVertragsanpassung Mittelrheinbahn: Die Leistungen unter dem Verkehrsvertrag Mittelrheinbahn sollen auf der Linken Rheinstrecke zwischen Remagen über Koblenz bis nach Boppard durch den Betreiber Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH, Beatusstr. 136, 56073 Koblenz, verdichtet werden, daneben sollen diese Leistungen ins Ahrtal bis nach Ahrbrück durchgebunden werden. Dazu ist eine Leistungsänderung unter dem Verkehrsvertrag am 30.06.2025 an Trans Regio vergeben worden.
Kennung des Verfahrens5fef6077-0c89-43a6-a44c-6956f34bb0c3
Interne Kennung27.06
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ahrweiler (DEB12)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind alle 2 Stunden auf der Linken Rheinstrecke zwischen Boppard und Remagen mit Durchbindung ins Ahrtal nach Ahrbrück zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YBT53MH
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftDeutsches Recht
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB: Auftragsänderung Verkehrsvertrag Mittelrheinbahn (MRB)
BeschreibungDie RB26-Leistungen des Verkehrsvertrags Mittelrheinbahn, die nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens an das Unternehmen Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH, Beatusstr. 136, 56073 Koblenz, vergeben wurden, sollen im Abschnitt Remagen-Koblenz-Boppard alle zwei Stunden als RB 32 verdichtet werden. Gleichzeitig haben sich die verkehrlichen Bedürfnisse dahin entwickelt, dass die Fahrgastpotentiale zwischen dem Ahrtal und dem Raum Koblenz mit einer Verlängerung der Verdichter ins Ahrtal attraktiver mit einer umsteigefreien Linie bedient werden sollen. Neben den RB 32 Langläufern wird die RB 32 im Ahrtal so im gleichen Taktschema aufgefüllt, dass dort neben der RB 30 ein weiterer Stundentakt Remagen-Ahrbrück entsteht. Die erweiterten Leistungen auf der Mittelrheinbahn werden ab dem 14.12.2025 erbracht. Die Verpflichtung zur Erbringung der Betriebsleistungen endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2033, voraussichtlich am 10.12.2033. Die Betriebslaufzeit kann drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die zusätzlichen Betriebsleistungen haben ein Volumen von ca. 700.000 Fahrplankilometern p.a.
Interne Kennung27.06
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ahrweiler (DEB12)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind alle 2 Stunden auf der Linken Rheinstrecke zwischen Boppard und Remagen mit Durchbindung ins Ahrtal nach Ahrbrück zu erbringen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungEs handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 GWB.
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungEs handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 GWB.
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungEs handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 GWB.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungEs handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der am 30.06.2025 erfolgten Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB mit einem Vergabenachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüfen zu lassen. Da die Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurde, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungDie Vereinbarung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungserweiterungen mit der Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH, Beatusstr. 136, 56073 Koblenz, ist eine nach § 132 zulässige Auftragsänderung. Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erlaubt. Die Leistungsausweitung ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig, weil die Verdichtung der Leistungen der RB 26 südlich von Remagen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die Aufgabenträger im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Nachfragesteigerung mit dem Deutschlandticket führt regelmäßig zu einer Überlastung der bestehenden Züge zwischen Remagen und Koblenz und weiter nach Mainz. Im Rahmen der Vergabe wurde zwar der nördliche Streckenast Remagen-Köln verstärkt, so dass in dem Bereich Mo-Sa 3-fach-Traktionen verkehren. Südlich von Remagen verkehrt jedoch nur eine Einfach-Traktion. Die Fahrgäste des Deutschlandticket schätzen die umsteigefreie Verbindung Richtung Mainz, so dass regelmäßig an allen Verkehrstagen die Kapazitäten südlich Remagen nicht ausreichen. Die beiden SPNV-Aufgabenträger in RLP haben deswegen gemeinsam mit dem Land RLP verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die gesamte Linke Rheinstrecke erarbeitet. Daneben hat sich auf der Linken Rheinstrecke gerade nördlich Koblenz eine Problematik von sehr niedriger Betriebsqualität mit hoher Unpünktlichkeit und hohen Zugausfälle aus NRW gebildet. Fahrgäste innerhalb von RLP haben deswegen entlang der Rheinschiene und aus dem Ahrtal große Nachteile im Zulauf auf das Oberzentrum Koblenz. Für die Fahrgäste aus dem Ahrtal Richtung Bonn steht jedoch eine eigene stündliche Verbindung zur Verfügung. Diese Entwicklungen waren durch die beteiligten SPNV-Aufgabenträger bei der Vergabe nicht vorhersehbar. Denn die Installation eines auf den langen Strecken so gut angenommenen Deutschlandtickets und die damit deutlich gestiegene Fahrgastnachfrage war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht denkbar. Es hat sich auch gezeigt, dass die Menge der Baumaßnahmen und die damit verbundenen Unzuverlässigkeiten der Rheinstrecken ein deutlich höheres Niveau als zu Zeiten der Vergabe gedacht angenommen haben. Aktuelle Untersuchungen weisen ein deutliches Fahrgastaufkommen aus dem Ahrtal nach Koblenz aus, welches die Einrichtung einer umsteigefreien Verbindung alle 2 Stunden nach Koblenz erforderlich macht. In die andere Richtung erfordern insbesondere die touristischen Verkehre ins Ahrtal aus dem Raum Koblenz eine umsteigefreie Verbindung, die betrieblich nur durch die Verlängerung der RB 26 ins Ahrtal erreicht werden kann. Betrieblich wird die Verdichtung der RB 26 - neu RB 32 - mit den Verstärkerleistungen zwischen Mainz und Bingen verknüpft, da einzelne Lagen bis Oberwesel bzw. Koblenz verkehren. Aus dieser betrieblichen Verknüpfung heraus kommt als EVU nur die Trans Regio in Frage. Zusammen mit dem Ermöglichen einer umsteigefreien Verbindung aus dem Ahrtal auch nach Koblenz, wird die Verdichtung der RB 23 in einer freien Fahrplanlage bis nach Ahrbrück geführt. In den anderen 2 Stunden wird die Taktlücke im Ahrtal aufgefüllt zu einem Stundentakt der RB 32. Die ehemals in Dernau endende RB 39 entfällt, könnte aber bei besseren finanziellen Voraussetzungen im Ahrtal außerhalb dieser Vertragsanpassung von einem anderen EVU einen 20-min-Takt herstellen. Von diesen Anpassungen der RB 32 und RB 26 ist die RB 30 Ahrbrück-Bonn nicht betroffen. Eine Ausweitung der Bestandsleistungen des MRB- Vertrags ist damit alternativlos. Der MRB-Verkehrsvertrag wird in seinem Gesamtcharakter durch die Leistungserweiterungen auch nicht verändert. Gegenstand der Leistungsänderungen ist - wie im gesamten MRB-Vertrag - das Erbringen von Leistungen im SPNV. Die Leistungsausweitungen auf der RB 26/32 sind auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig, weil der Einsatz eines anderen EVU aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann oder mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden ist. Dies ist der Fall weil die Verdichtung der RB 26 als RB 32 nördlich Koblenz nur aus der vorhandenen Verdichtung südlich Koblenz erfolgen kann. Die Schieneninfrastruktur im Ahrtal ist nach Hochwasser für einen 20-min-Takt Remagen-Ahrbrück konzipiert und aufgebaut worden. Die neu entstandene freie Fahrplantrasse wird in der Verlängerung der RB 26 Verdichtung als RB 32 genutzt, um parallel zur RB 30 einen weiteren Stundentakt Ahrbrück-Remagen anzubieten. Die Leistungsausweitung ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig, weil die Änderung der Leistungen des MRB-Vertrags aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die Aufgabenträger im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH erbringt Leistungen der RB 26 in der Relation Köln-Bonn-Remagen-Koblenz-Boppard-Bingen-Mainz. Mit der Leistungserweiterung werden die Grenzen nach § 132 Abs. 2 S. 2 GWB nicht überschritten. Damit ist die Leistungsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 2 GWB erlaubt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord
Registrierungsnummert:26130291821
PostanschriftBahnhofplatz 9
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
KontaktpersonSilke Rutkowski
E-Mails.rutkowski@spnv-nord.de
Telefon026130291818
Internetadressehttps://www.spnv-nord.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungZweckverband go.Rheinland
Registrierungsnummert:+49221208086623
PostanschriftDeutzer Allee 4
StadtKöln
Postleitzahl50679
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonHr. Sven Kleine
E-Mailsven.kleine@gorheinland.com
Telefon+49221208086623
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungZweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Registrierungsnummert:+49631366590
PostanschriftPostfach 16 14
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67605
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
KontaktpersonHr. Michael Heilmann
E-Mailm.heilmann@zoepnv-sued.de
Telefon+49631366590
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummert:496131162234
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+496131162234
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1cb828ac-c30e-496a-99b7-92a32c319bf4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/07/2025 17:01:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung462293-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe133/2025
Datum der Veröffentlichung15/07/2025