Beschreibung der Beschaffung
In der Anlage zu dieser Bekanntmachung ist eine Studie von 2014 beigelegt. Diese zeigt einen Entwurf sowie eine Variantenbetrachtung des Standortes der Turnhalle auf dem Grundstück. Der in der Studie gezeigte Entwurf sowie die Lage der Turnhalle ist in den unterschiedlichsten Gremien der Stadt als Vorzugsvariante kommuniziert, aber nicht zwingend verbindlich. Darüber hinaus ist der in der Studie gezeichnete 5. Zug nicht Gegenstand der Planung. Eine Umsetzung ist aktuell nicht vorgesehen, bleibt aber vorbehalten. --- Wichtig bei Planung und Umsetzung des Neubaus ist eine weitgehende Orientierung in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in jeglicher Hinsicht. Aufgrund des ausgerufenen Klimanotstandes sollen Neubauten in der Landeshauptstadt grundsätzlich im Passivhausstandard errichtet werden (ohne Zertifizierung). Inwieweit dies bei diesem Bauvorhaben sinnvoll ist, ist am Anfang der Planung zu klären. In jedem Fall spielen eine integrative Planung, ganzheitliche Konzeptideen und Nachhaltigkeitsaspekten bei der Planung und Umsetzung eine zentrale Rolle. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Wärmeversorgung der Turnhalle unabhängig von der Schule zu gestalten. Der Auftraggeber bevorzugt hierbei eine Lösung mit Kraftwärmekopplung. Die Trinkwasserversorgung des Neubaus ist auf Vorgabe des Versorgers mit der bestehenden Versorgung der Schule zu koppeln. --- Leistungsumfang: Vergeben werden Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 Anl.-Gr. 1-3 + 8. Die Planung bis zur Grundstücksgrenze ist im Auftrag enthalten. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit der Beauftragung bzw. der Unterzeichnung des Ingenieurvertrags werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt die weiteren Leistungen (Leistungsphasen 5-9) in weiteren Auftragsstufen zu beauftragen, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und entsprechenden Körperschaftsbeschlüsse vorliegen. Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in schriftlicher Form. Für die weiteren Leistungen gelten die Regelungen der Ingenieurvertrags. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer stufenweisen oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. --- Projektzeitraum: Die Vergabe der letzten Planungsleistungen für den Neubau der Turnhalle wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 erfolgen. Der Projektstart soll in Absprache mit den beteiligten Planern zeitnah nach der Beauftragung erfolgen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 soll der Bauantrag eingereicht werden. Für die Planer zu beachten ist, dass nach dem Baubeschluss bis zum Beginn der Ausführung das Projekt 3-6 Monate aufgrund von Gremienbeschlüssen ruhen wird. --- Projektkosten: Nach einer Aktualisierung der Kosten aufgrund der Baukostensteigerung 2022 wird derzeit von anrechenbaren Kosten von insgesamt 1,3 Mio. € netto für dieses Projekt ausgegangen. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die relevanten Kostengruppen: KG 410: ca. 300.000 €, KG 420: ca. 190.000 €, KG 430: ca. 450.000 €, KG 480: ca. 230.000 €, KG 550: ca. 140.000 € Die Kostengruppe 550 wird hierbei für die Planung bis zur Grundstücksgrenze in der Anl.-Gr. 1 berücksichtigt.