462772-2025 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – Gebäudereinigung 2025-2027
OJ S 134/2025 16/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
E-Mailmatthias.wolfger@zak-kl.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGebäudereinigung 2025-2027
BeschreibungAuf dem Anwesen der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern, Kapiteltal, nachstehend AG genannt, befinden sich Gebäude, die als Büro- oder Betriebsgebäude genutzt werden. Die ZAK ist als KRITIS Unternehmen registriert und hat Anforderungen an die KRITIS Verordnung zu erfüllen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung. Der AG hat ca. 150 Mitarbeiter, welche am Standort beschäftigt sind. Darüber hinaus enthält die Ausschreibung auch die Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster bzw. Fensterwände und Fenstertüren sowie die Reinigung der Innen- und Außenjalousien.
Kennung des Verfahrens0aaf7322-b9a7-4156-97e2-ffb6bc7bf0fa
Interne Kennung410025001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKapiteltal  
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung405 091,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP6YYJYE6W
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGebäudereinigung 2025-2027
BeschreibungDie zu reinigenden Gebäude sind im Einzelnen in der "Gebäudeliste" (vgl. unten Ziffer 15.1-15.3) näher beschrieben und in den Anlagen als Grundrisse beiliegend. Die Lage der zu reinigenden Gebäude ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der AN hat die Leistungen nach dem Vertrag auszuführen. Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus diesen Vorbemerkungen zum LV sowie den einzelnen LV-Positionen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind und wie sie sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung, den beiliegenden Grundrissen, den BVB, ZVB, VOL/B (Fassung 2003) sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. Zur vertraglichen Leistung gehört auch die Beschaffung aller Stoffe (Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, aufzufüllendes Handtuchpapier und Toilettenpapier, aufzufüllende Seife, Spülmaschinenreiniger, Klarspüler, Müllbeutel, Hygienebeutel (nähere Beschreibung unter 2.8), die zur Erfüllung der Leistungen des AN erforderlich sind; dies hat einvernehmlich mit dem AG zu geschehen. Weiter hat der AN ein Reinigungskonzept zu erstellen. Das Reinigungkozept wird nach den 6 Kriterien bewertet, welches auch Vertragsbestandteil wird. Die Kriterien lauten: - Aufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung - Maßnahmen Qualitätsüberwachung - Urlaubs- und Krankheitsvertretung - Darlegung Flexibilität - Schulung der Mitarbeiter - Überwachung der Reinigungskräfte Zudem hat der Bieter die jeweilgen Stundenverrechnungssätze gemäß der dafür vorgesehenen Formblätter abzugeben.
Interne Kennung410025001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKapiteltal  
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und wird mit drei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr verlängert. Der AN hat im Vorfeld der Verlängerung die Möglichkeit den Preis anzupassen. Hierzu hat der AN dem AG 8 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit anzuzeigen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erfolgen soll. Der AG hat nach einer erfolgten Anzeige 2 Monate Zeit der Anpassung schriftlich zuzustimmen. Im Falle einer Zustimmung verlängert sich die Laufzeit und der Preis wird für den verlängerten Zeitraum angepasst. Die erste Anzeige einer Anpassung des Preises hat bis zum 31.01.2027 zu erfolgen. Macht der AN von seinem Recht der Preisanpassung keinen Gebrauch verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Es sind nur 3 Verlängerungen möglich. Der AG kann im Falle einer Verlängerung ohne Preisanpassung einer Verlängerung widersprechen. Der Widerspruch hat 6 Monate vor dem Beginn des Verlängerungszeitraumes zu erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe der Kategorie Preis ergibt sich aus dem Angebotspreis. Der niedrigste Preis erhält 40 Punkte. Je nach der prozentualen Abweichung werden die weiteren Preise mit Punkten bewertet. Dafür wird pro 2,5% Abweichung vom günstigsten Preis von den 40 Punkten ein Punkt abgezogen. Zum besseren Verständnis hier eine Beispielsrechnung: Bieter 1 bietet die Gebäudereinigung für 200.000,00 EUR und erhält die volle Punktzahl von 40 Punkten. Bieter 2 bietet die Gebäudereinigung für 250.000,00 EUR und hat damit einer Abweichung von 25%. Bieter 2 erhält damit 30 Punkte. Bieter 3 bietet die Gebäudereinigung für 350.000,00 EUR und hat damit eine Abweichung von 75,00%. Bieter 3 erhält damit 10 Punkte.
Kategorie des Schwellen-ZuschlagskriteriumsHöchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPreis geteilt durch den jeweiligen Stundenverrechnungssatz
BeschreibungDie Punktevergabe der Kategorie Preis geteilt durch den jeweiligen Stundenverrechnungssatz ergibt sich aus der Addition der Ergebnisse der resultierenden Gesamtreinigungsstunden in den Bereichen Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glas und Rahmenreinigung. Dafür erfolgt die Addition aller Preise für die Unterhaltsreinigung und wird anschließend durch den Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung geteilt. Auf diese Weise ergibt sich die Zahl der Reinigungsstunden der Unterhaltsreinigung für die komplette Vertragslaufzeit. Weiter erfolgt die Addition aller Preise für die Grundreinigung und wird anschließend durch den Stundenverrechnungssatz Grundreinigung geteilt. Auf diese Weise ergibt sich die Zahl der Reinigungsstunden für die komplette Vertragslaufzeit. Abschließend erfolgt die Addition aller Preise für die Glas und Rahmenreinigung und wird anschließend durch den Stundenverrechnungssatz Glas und Rahmenreinigung geteilt. Auf diese Weise ergibt sich die Zahl der Reinigungsstunden für die komplette Vertragslaufzeit. Die so ermittelte höchste Reinigungsstundenzahl erhält 40 Punkte. Je nach der prozentualen Abweichung werden die weiteren Preise mit Punkten bewertet. Dafür wird pro 2,5% Abweichung von der höchsten Reinigungsstundenzahl von den 40 Punkten ein Punkt abgezogen. Zum besseren Verständnis hier eine Beispielsrechnung: Bieter 3 bietet die Gebäudereinigung mit 12.000 Reinigungsstunden für die komplette Vertragslaufzeit und erhält die volle Punktzahl von 40 Punkten. Bieter 2 bietet die Gebäudereinigung mit 9.000 Reinigungsstunden für die komplette Vertragslaufzeit und hat damit einer Abweichung von 25%. Bieter 2 erhält damit 30 Punkte. Bieter 1 bietet die Gebäudereinigung mit 6.000 Reinigungsstunden für die komplette Vertragslaufzeit und hat damit einer Abweichung von 50%. Bieter 1 erhält damit 20 Punkte.
Kategorie des Schwellen-ZuschlagskriteriumsHöchstanzahl erfolgreicher Angebote
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung
BeschreibungBei der Objektleitung sowie Vorarbeiter werden Qualifikationen vorausgesetzt, welche sich auch in den Preisen des Stundenverrechnungssatzes widerspiegeln müssen. Sollte hier das Reinigungskonzept nicht plausibel sein hat dies Auswirkungen auf die entsprechende Bewertung. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu der Aufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung erhält der Bieter 0 von 5 Punkten. Zum Beispiel einer Bewertung: Die volle Punktzahl bekommt eine täglich anwesende Objektleitung, welche jeden Tag aktiv auf die zuständige Fachabteilung zugeht, um Kritikpunkte zu erörtern und die eingesetzten Reinigungskräfte täglich stichprobenhaft kontrolliert. Dabei muss sich dieser Einsatz auch in den Stundenverrechnungssätzen und damit den Mannstunden widerspiegeln. Eine bloße Behauptung reicht hier nicht aus. Bei der Bewertung des Konzeptes wird unter anderem auch die entsprechende Position in den Stundenverrechnungssätzen betrachtet und zur Plausibilität des Konzeptes mit herangezogen werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMaßnahmen Qualitätsüberwachung
BeschreibungUnter Maßnahmen zur Qualitätsüberwachung wird verstanden, wie der Bieter beabsichtigt Mängel bzw. Fehlleistungen zu erkennen und diese durch Gegenmaßnahmen zu beseitigen. Auch eine Einbindung der Fachabteilung des Auftraggebers wird erwartet. Auch an dieser Stelle wird davon ausgegangen, dass Ortstermine und ein engmaschiger Einsatz von Führungspersonal sich in den Einheitspreisen widerspiegeln müssen, um plausibel zu sein. Auch an dieser Stelle werden die entsprechenden Positionen im jeweiligen Stundenverrechnungssatz betrachtet. Sind beispielsweise nur wenige Stunden im Monat für Führungspersonal vorgesehen trotz eines Konzeptes, nachdem das Führungspersonal die Reinigungskräfte engmaschig kontrolliert, ist dies nicht plausibel. Die Bepunktung des Konzepts werden in diesem Fall durch die Vergabestelle reduziert. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu den Maßnahmen der Qualitätsüberwachung erhält der Bieter 0 von 3 Punkten. Zum Beispiel einer Bewertung: Bei der Qualitätskontrolle wird mit einem mehrstufigen System gearbeitet. Dabei wird die Qualitätsüberwachung durch eine Stunde gewährleistet in welcher der Vorarbeiter stichprobenartig kontrolliert. Festgestellte Mängel werden unmittelbar durch die Reinigungskraft beseitigt. Sofern sich Mängel wiederholen, werden die Mitarbeiter bei der Beseitigung von Vorarbeitern und Objektleitung begleitet. Darüber hinaus wird eine monatliche Qualitätskontrolle mit dem Auftraggeber angeboten. Ein solches Konzept ist allerdings nur dann plausibel, wenn die sich aus dem Stundenverrechnungssatz ergebenden Wochenstunden der Objektleitung oberhalb von 2 Stunden bewegen und der Vorarbeiter oberhalb 5 Stunde liegt und über ausreichend Mitarbeiter (Mannstunden) verfügt, dass er neben der Reinigung auch Zeit für die Kontrolle hat.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUrlaubs- und Krankheitsvertretung
BeschreibungUm eine vollständige Abdeckung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu gewährleisten, ist ein Auftrag mit mehr Personal zu kalkulieren, als tatsächlich im Einsatz sind. Gleichzeitig müssen Maßnahmen implementiert werden, welche sicherstellen, dass die Vertretungen für eine gleichbleibende Reinigungsqualität sorgen. Auch an dieser Stelle sind Angaben im Konzept unter anderem mithilfe der Angaben im Stundenverrechnungssatz auf Plausibilität zu überprüfen. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu den Maßnahmen der Qualitätsüberwachung erhält der Bieter 0 von 3 Punkten. Hat ein Bieter im Rahmen des Stundenverrechnungssatzes mit keinen Krankheitstagen kalkuliert kann er unabhängig von etwaigen Willensbekundungen im Konzept maximal 1 von 3 Punkten erlangen. Zum Beispiel einer Bewertung: Volle Punktzahl bei Einsatz von Springern, welche regelmäßig vor Ort eingewiesen und unterwiesen werden. Wodurch ein unterbrechungsfreier vollzufriedenstellender Reinigungszustand erreicht wird. Die Angabe ist plausibel, da Ausfälle auf Grund von Krankheit glaubwürdig im Stundenverrechnungssatz berücksichtigt sind.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDarlegung Flexibilität
BeschreibungUnter der Darlegung der Flexibilität wird verstanden, dass das Reinigungskonzept derart ausgelegt ist, dass auf unvorhergesehene Reinigungsanforderungen in kurzer Zeit reagiert werden kann. Hier geht es um kurzfristige Notreinigungen. Unter der Darlegung der Flexibilität ist die Einsatzzeit vom Tätigen des Anrufs bis zum Eintreffen des Reinigungspersonals gemeint. Hierbei sind die Wegezeiten zum Gelände sowie die Wegezeiten innerhalb des Geländes zu berücksichtigen und darzulegen. Beispiel: Im Laufe des Arbeitstages kommt es durch ein Versehen des AGs zur Verschüttung mehrerer Kannen Kaffee und damit der Verschmutzung des Eingangsbereich oder des Treppenhauses der Verwaltung, sehr zeitnah findet allerdings ein Termin statt. In diesem Fall würde die Fachabteilung im Hause die Reinigungsfirma kontaktieren. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu der Darlegung der Flexibilität erhält der Bieter 0 von 3 Punkten. Ebenso erhält ein Bieter 0 von 3 Punkten, welcher mehr als 2 Stunden bis zum Eintreffen des Reinigungspersonals benötigt. Zum Beispiel einer Bewertung: Volle Punktzahl im Punkt Flexibilität würde erreicht werden, wenn im Rahmen einer unvorhergesehenen Reinigungsanforderung innerhalb von 30 Minuten nach der Mitteilung das Reinigungspersonal vor Ort ist. Auf Grund der Wegzeiten zum Gelände und der Erreichbarkeit sind 30 Minuten nur möglich, wenn sich in den regulären Geschäftszeiten stets Personal vor Ort befindet und beschäftigt ist oder bereits neues Personal im Rahmen des Schichtmodells auf dem Weg ist. An dieser Stelle wird auch erwartet, dass sich der Bieter im Rahmen des Reinigungskonzeptes mit den Weg- und Rüstzeiten intensiv auseinandergesetzt hat und dies in seinem Konzept zudem auch darlegt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchulung der Mitarbeiter
BeschreibungIm Rahmen des Konzeptes ist darzulegen, wie die Mitarbeiter geschult werden und über welche Qualifikationen diese verfügen. Dabei geht es um die Mitarbeiter, welche konkret beim AG im Einsatz vorgesehen sind. In diesem Rahmen kann die berufliche Qualifikation der Objektleitung sowie des Vorarbeiters berücksichtigt werden. Sollte die Objektleitung oder der Vorarbeiter wechseln, ist die im Konzept angegebene Qualifikation vertraglich vereinbart. Die Qualifikation der neuen Objektleitung des neuen Vorarbeiters ist entsprechend im Rahmen des Wechsels unaufgefordert mitzuteilen. Weiter kann dargelegt werden, wie und in welchem Umfang ein Schulungskonzept für die Reinigungskräfte besteht. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu den Schulungen der Mitarbeiter erhält der Bieter 0 von 3 Punkten. Erfolgen keine Angaben über die Qualifikationen der Objektleitung und des Vorarbeiters und stattdessen nur allgemeine Ausführungen wie der Bieter Mitarbeiter schult kann der Bieter maximal 1 von 3 Punkten erlangen. Zum Beispiel einer Bewertung: Volle Punktzahl kann erzielt werden, wenn es sich bei der Objektleitung um einen Gesellen mit langjähriger (mindestens 3 Jahre) Berufserfahrung als Objektleitung handelt. Gleichzeitig handelt es sich bei dem Vorarbeiter um einen Gesellen im Bereich der Gebäudereinigung, der über mindestens 1-jährige Erfahrung als Vorarbeiter verfügt. Zudem werden die weiteren Mitarbeiter, Bereichsleitung und technische Leitung regelmäßig geschult und durch die Gesellen angeleitet. Entsprechende Angaben im Konzept werden dann wiederum anhand des mit dem Stundenverrechnungssatz angegebenen kalkulierten Lohns der Objektleitung auf Plausibilität überprüft. Dabei ist davon auszugehen, dass zwischen einer entsprechend qualifizierten Objektleitung und einer Reinigungskraft ein deutlicher Lohnabstand besteht. Insbesondere ist es unplausibel, dass eine deutlich qualifizierte Objektleitung unwesentlich mehr verdient.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungÜberwachung der Reinigungskräfte
BeschreibungUm eine möglichst gute Reinigungsleistung zu erzielen ist es wichtig, dass die einzelnen Mitarbeiter und die von Ihnen erbrachte Reinigungsleistung bereits durch den AN überwacht werden. Die interne Überwachung muss bereits erfolgen, bevor es zu einer Eskalation zwischen AG und AN kommt, indem vom AG festgestellte Reinigungsmängel der Mitarbeiter durch den AG mitgeteilt werden. Eine entsprechende interne Kontrolle setzt daher zwangsweise voraus, dass der Vorarbeiter und die Objektleitung ausreichend Wochenstunden eingeplant haben, um die notwendigen Kontrollen vorzunehmen. Entsprechend wird das Konzept zur Überwachung mit Hilfe der Angaben im Stundenverrechnungssatzes auf Plausibilität überprüft. Erfolgen im Konzept keine Angaben zu den Maßnahmen der Überwachung der Reinigungskräfte erhält der Bieter 0 von 3 Punkten. Zum Beispiel einer Bewertung: Volle Punktzahl bei der Überwachung der Reinigungskräfte kann durch tägliche stichprobenartige Nachkontrolle erreicht werden, welche regelmäßig auch durch eine Stichprobenkontrolle durch die Objektleitung erreicht wird. Ein System hierzu ist ausführlich im Konzept zu erläutern. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Objektleitung ist mit weniger als 2 Wochenstunden nicht plausibel, da die Objektleitung weitere Aufgaben hat.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser BekanntmachungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Möglichkeit zur Rückschlüssen auf das Unternehemen des Bestplatzierten.
Ungefährer Wert der RahmenvereinbarungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Möglichkeit zur Rückschlüssen auf das Unternehemen des Bestplatzierten.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAus dem Angebotspreis könnte sich die Kalkulationsgrundlage für den Wettbewerb ablesen lassen.
Neu geschätzter Wert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAus dem Angebotspreis könnte sich die Kalkulationsgrundlage für den Wettbewerb ablesen lassen.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGebäudereinigung Jeblick GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsCX2109A3109A3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftsgeheimnisse des Bestplatzierten und die Gefahr der Kalkulation.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGeschäftsgeheimnisse des Bestplatzierten und die Gefahr der Kalkulation.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags410025001
TitelGebäudereinigung 2025-2027
Datum der Auswahl des Gewinners25/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses11/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAus dem Angebotspreis könnte sich die Kalkulationsgrundlage für den Wettbewerb ablesen lassen.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAus dem Angebotspreis könnte sich die Kalkulationsgrundlage für den Wettbewerb ablesen lassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
Registrierungsnummer07-sjPZAKKl00000-82
PostanschriftKapiteltal 2
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
KontaktpersonStabsstelle Recht und Vergabe
E-Mailmatthias.wolfger@zak-kl.de
Telefon+49 63134117-1180
Fax+49 63134117-7777
Internetadressehttp://www.zak-kl.de
Profil des Erwerbershttps://www.zak-kl.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland - Pfalz
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon06131-162234
Fax06131-162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGebäudereinigung Jeblick GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer3274
PostanschriftOtto-Hahn-Str. 4
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67661
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailchristian.knoll@jeblick-gmbh.de
Telefon06301 7148 0
Fax06301 7148 51
Internetadressehttp://www.jeblick-gmbh.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9567635f-4b7a-49b3-8382-59792d6f2cbe  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/07/2025 15:21:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung462772-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe134/2025
Datum der Veröffentlichung16/07/2025