462795-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 145/2023 31/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Postanschrift: Thouretstraße 6
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail: vergabe@tcilaw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://km-bw.de/,Lde/Startseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprojektes "BO for parents" (BO4P): Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern
Referenznummer der Bekanntmachung: KM-BW - EU 5/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wissenschaftliche Begleitung des Projektes "BO for parents", um das Konzept der Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schüler*innen, dessen Relevanz und theoretisch mögliche Wirkkanäle konzeptionell aus wissenschaftlicher Perspektive, aber auch gezielt aus der Praxis heraus, in Form von impliziten Annahmen zu umreißen und diese Erkenntnisse und Annahmen bereits bei der Maßnahmenentwicklung zu Beginn sowie bei der Implementierung von Maßnahmen einzubeziehen sowie konstruktive Begleitung der Netzwerke bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Evaluation des Forschungsprojektes im Hinblick auf die globale Wirksamkeit der Maßnahmen und Identifikation von Gelingensbedingungen aus den Entwicklungs- und Implementierungsprozessen heraus, die für den Erfolg maßgebend sind, unter Berücksichtigung des im Entwicklungsprozess gesammelten Praxiswissens.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Thouretstraße 6 70173 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Gesamtprojekt BO4P ist ein Projekt des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Bund-Land-Vereinbarung zu den Bildungsketten und wird vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport durchgeführt.
Es orientiert sich an der Bedeutung der Eltern als Erfahrungs- und Sozialisationsinstanz für ihre Kinder. Damit sind sie eine wichtige Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des Prozesses der Beruflichen Orientierung. Viele Kernelemente von Elternarbeit stehen aufgrund der Regionalität, der initiierenden Partner (z. B. Schule, Kommune, Betrieb) und der bisher dezentralen Vorgehensweise nicht allen Schulen zur Verfügung. Damit hat BO4P eine Erhebung sowohl des zentralen als auch des regionalen Handlungsbedarfs, eine Bündelung des dazugehörigen vorhandenen Wissens und der Angebote zur Elternarbeit sowie die wissenschaftlich fundierte Überprüfung der Relevanz und Wirksamkeit der Angebote zum Ziel.
Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Handlungsbedarfe regional erhoben, Maßnahmen entwickelt und erprobt werden, deren Wirksamkeit in der Folge untersucht wird.
Gegenstand der Beschaffung ist die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes, um das Konzept der Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schüler*innen, dessen Relevanz und theoretisch möglichen Wirkkanäle konzeptionell aus wissenschaftlicher Perspektive, aber auch gezielt aus der Praxis heraus, in Form von impliziten Annahmen zu umreißen und diese Erkenntnisse und Annahmen bereits bei der Maßnahmenentwicklung zu Beginn sowie bei der Implementierung von Maßnahmen einzubeziehen sowie konstruktive Begleitung der Netzwerke bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Weiterer Auftragsgegenstand ist die Evaluation des Forschungsprojektes im Hinblick auf die die globale Wirksamkeit der Maßnahmen und Identifikation von Gelingensbedingungen aus den Entwicklungs- und Implementierungsprozessen heraus, die für den Erfolg maßgebend sind, unter Berücksichtigung des im Entwicklungsprozess gesammelten Praxiswissens.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-202504
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KM-BW - EU 5/2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IRE Institute of Research and Education GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6791
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721/9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/07/2023