463014-2026 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 127/2026 06/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Weiskirchen
E-Maildennis.weber@weiskirchen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDie Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Kennung des Verfahrenscb2fea0c-563e-4d18-aee7-f911184a25fb
Interne Kennung29181 II 25
VerfahrensartSonstiges einstufiges Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWeiskirchen
Postleitzahl66709
Land, Gliederung (NUTS)Merzig-Wadern (DEC02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb einstufig durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDie Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5S62/documents heruntergeladen werden können.
Interne Kennung29181 II 25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWeiskirchen
Postleitzahl66709
Land, Gliederung (NUTS)Merzig-Wadern (DEC02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (80). Zu den verbleibenden Angebo-ten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaft-lichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 8,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ darzulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Realisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verblei-benden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisie-rungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungUm zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen . a) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verle-gemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Ka-belpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung). - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte b) Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netz-technologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervorgeht, um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z.B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z.B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Up-stream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird nicht erreicht. Zudem betrifft die vorliegende Bekanntmachung die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Es wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen. Ob sich die Vergabekammer aufgrund dieser Rahmenbedigungen für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Weiskirchen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Weiskirchen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 833 864,30 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTelekom Deutschland GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots1 833 864,30 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen97 310,78 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat1 736 553,52 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Konzessionswert errechnet sich aus der Wirtschaftlichkeitslücke zzgl. der Einnahmen des Konzessionärs während der Dauer der Zweckbindungsfrist.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsWeiskirchen - Gigabit
Datum des Vertragsabschlusses23/02/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Weiskirchen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungGemeinde Weiskirchen
Registrierungsnummert6876709519
StadtWeiskirchen
Postleitzahl66709
Land, Gliederung (NUTS)Merzig-Wadern (DEC02)
LandDeutschland
E-Maildennis.weber@weiskirchen.de
Telefon+49 6876 709519
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummert6815014994
PostanschriftFranz-Josef-Röder-Straße 17
StadtSaarbrücken
Postleitzahl66119
Land, Gliederung (NUTS)Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon+49 681 501 4994
Fax+49 681 5013506
Internetadressehttps://www.saarland.de/mwide/DE/themenaufgaben/ weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265872
PostanschriftLandgrabenweg 149
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5d8c6d89-3588-4629-b2a4-bc19ea573f59  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/07/2026 11:18:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung463014-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe127/2026
Datum der Veröffentlichung06/07/2026