Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 2: Mo. bis Fr.: 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Samstag: 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr; Sonn-/Feiertage: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (39,5 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-11: Mo. bis Fr.: 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr (40 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-6: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (27,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.