Umrüstung der mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen vom Typ VKS 3.0 der Bayer. Polizei auf VKS 4.5; Rahmenvereinbarung: Lieferung von mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen VKS 4.5
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umrüstung der mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen vom Typ VKS 3.0 der Bayer. Polizei auf den Anlagentyp VKS 4.5 sowie Rahmenvereinbarung zur Lieferung von mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen vom Typ VKS 4.5
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 242-596688
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 13-8019/06/20
Bezeichnung des Auftrags:
Umrüstung der mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen vom Typ VKS 3.0 der Bayer. Polizei auf VKS 4.5; Rahmenvereinbarung: Lieferung von mobilen Abstands-/Geschwindigkeitsmessanlagen VKS 4.5
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 04/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: VIDIT Systems GmbH
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 2 006 282,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Notwendigkeit der Beschaffung eines zusätzlichen Messgerätes VKS 4.5 über das ursprünglich festgelegte Mengengerüst hinaus
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 211 505,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Vidit Systems GmbH
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Notwendigkeit der Beschaffung eines zusätzlichen Messgerätes VKS 4.5 über das ursprünglich festgelegte Mengengerüst hinaus
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sich derzeit kein vergleichbares kombiniertes Abstands-/Geschwindigkeitsmessgerät (Verkehrskontrollsystem) auf dem Markt befindet, das über eine entsprechende Baumusterprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt verfügt, somit bei den für die Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Gerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist. (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)