464167-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Regensburg: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
OJ S 145/2023 31/07/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg, 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@lff.bayern.de
Telefon: +49 941/50443506
Fax: +49 941/50443688
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Softwarepflege Integriertes Zeitmanagementsystem BayZeit
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verlängerung der Leistungen für Softwarepflege für die Basiskomponente Integriertes Zeitmanagement BayZeit und Fachverfahren BayZeit-Polizei für die Dienststellen des Freistaates Bayern für 3 Jahre.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 205 135,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Regensburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Verlängerung des Softwarepflegevertrags für die Standardsoftware inklusive der behördenspezifischen Anpassungen der Basiskomponente Integriertes Zeitmanagementsystem BayZeit und Fachverfahren BayZeit-Polizei für die Dienststellen des Freistaates Bayern (Zeiterfassung, Zutrittssteuerung und Dienstplanung) für 3 Jahre.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Leistungen der Softwarepflege für die Standardsoftware inklusive der behördenspezifischen Anpassungen für das im Einsatz befindliche Integrierte Zeitmanagementsystem (BayZeit) und das Fachverfahren BayZeit-Polizei können nur durch den Hersteller der Software erbracht werden. Für die Pflege ist der Zugriff auf den Quellcode der Software erforderlich. Der Zugriff auf den Quellcode kann jedoch sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht nur durch den Hersteller der Software erfolgen. Nur die Herstellerfirma verfügt über das Nutzungsrecht des Quellcodes. Aufgrund dieses ausschließlichen Zugriffsrechts auf den Quellcode ist kein anderes Unternehmen in der Lage die erforderlichen Pflegeleistungen der Standardsoftware zu erbringen. Ferner sind für die Pflege der Standardsoftware Änderungen am Quellcode erforderlich sowie detaillierte Kenntnisse über das Zusammenwirken der behördenspezifischen Ergänzungen notwendig. Es gibt auch keine vernünftige/wirtschaftliche Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Dem Landesamt für Finanzen (LfF) als öffentlicher Auftraggeber steht ein Leistungsbestimmungsrecht (Beschaffungsautonomie) zu. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen eines durchgeführten Vergabeverfahrens hat sich das LfF in der Vergangenheit für das Produkt und die Leistungen der Firma Breitenbach Software Engineering GmbH entschieden. Eine vernünftige/wirtschaftliche Alternative oder Ersatzleistung steht dem Landesamt für Finanzen in diesem Fall nicht zur Verfügung, da es das Zeitwirtschafts- und Zutrittssystem (BayZeit) weiterhin nutzen möchte. Diese Nutzung erfordert den Zugriff auf den Quellcode und dieser Zugriff ist sowohl tatsächlich als auch rechtlich nur für die Firma möglich, die über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Nachdem das Landesamt für Finanzen aufgrund der sehr hohen getätigten Investitionen und Personalausgaben das Integrierte Zeitmanagementsystem (BayZeit) weiterhin, zumindest noch bis Ende 2030 nutzen möchte, ist der Abschluss eines fortlaufenden Softwarepflegevertrages unerlässlich. Dass hierfür nur die Firma Breitenbach Software Engineering GmbH in Frage kommt fußt nicht bereits auf zu eng gesetzte Vergabeparameter, sondern auf der Tatsache, dass nur diese Firma sowohl rechtlich als auch tatsächlich die für das Landesamt für Finanzen erforderlichen IT-Pflegeleistungen erbringen kann. Da gewerbliche Schutzrechte greifen, können die Leistungen folglich nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, wodurch die Regelung nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zum Tragen kommt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: O 1080/2023.34-1-16
Bezeichnung des Auftrags:
Softwarepflege Integriertes Zeitmanagementsystem BayZeit
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
21/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Breitenbach Software Engineering GmbH
Postanschrift: Segelstraße 1
Ort: Möhnesee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 205 135,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/07/2023