464210-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 178/2021 14/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München - 4 Lose
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-225423
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und an unterschiedliche Annahmestellen verbracht (für Los 1 Umladestation Kirchstockach, Für die Lose 2-4: Anlieferort des jeweiligen Gewinners des Loses). Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen,
abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd Los-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Landkreis München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
• Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
• Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur
Verwertungseinrichtung
• Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 1.000 Mg) können sich in den Folgejahren ändern. Das Entsorgungsgebiet von Los 2 umfasst die Gemeinde Sauerlach des Landkreisgebiets München.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Verfahrenskonzept / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Kompostes / Gewichtung: 2 %
Qualitätskriterium - Name: Energieausnutzung / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Wasserstofferzeugung / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Transportentfernung / Gewichtung: 10 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um einmalig 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 3 – Übernahme West Los-Nr.: 3
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Landkreis München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
• Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
• Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung
• Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 2.600 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 3 umfasst die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreisgebiets München
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Verfahrenskonzept / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Kompostes / Gewichtung: 2 %
Qualitätskriterium - Name: Energieausnutzung / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Wasserstofferzeugung / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Transportentfernung / Gewichtung: 10 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um einmalig 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-387977
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd Los-Nr.: 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 3 – Übernahme West Los-Nr.: 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 2 und 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird somit für diese beiden Lose (Los 2 und Los 3) ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäfts-geheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/09/2021