464486-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
OJ S 134/2025 16/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMarkt Obernzenn
E-Maila.guenther@obernzenn.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErrichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
BeschreibungDer Markt Obernzenn beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die anschließende Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn. Im ersten Bauabschnitt soll die neue Kindertagesstätte (Regelkindergarten und Kinderkrippe) als erdgeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Massiv- oder Modulbauweise (beides denkbar in Abwägung von Bauzeit und Kosten) entstehen. Der Neubau muss eine Verbindung zur Bestands-KiTa erhalten (Einbindung oder Anbindung der bestehenden und neuen Gebäude). Nach dem Bezug des Neubaus ist die Teilsanierung der beiden Bestands-KiTa-Gebäude erforderlich (= 2. Bauabschnitt). Die Gebäude der Bestands-KiTa wurden mit zeitlichem Abstand errichtet und werden unterschiedlich genutzt. Für den Neubau der neuen Kindertagesstätte wurde folgender Raumbedarf ermittelt: - 3 Gruppenräumen für Regelgruppen, - 1 Gruppenraum für Krippenkinder bzw. 1 Gruppenraum, der für Kinder der Altersstufe 1 bis 6 genutzt werden kann sowie alle erforderlichen Schlaf-, Neben-, Personal-, Sanitärräume und Infrastrukturen. Aufgrund der Größe der künftigen Einrichtung sind zwei getrennt liegende Personalbereiche (einschließlich Sanitärräume) zweckmäßig. Die Bestands-KiTa ist aktuell in zwei Bauteilen untergebracht: − Bauteil in Betrieb seit 1995: In monolithischer Bauweise errichteter, erdgeschossiger Bau (nicht unterkellert) mit Walmdach für zwei Regelkindergartengruppen; im Jahr 2016 wurden die Sanitäranlagen erweitert. Derzeit sind dort 3 Regelgruppen mit jeweils 20 Kindern untergebracht in den zwei Gruppenräumen und im (ehemaligen) Bewegungsraum. Gasheizung (über Radiatoren). − Bauteil in Betrieb seit 2014: In Holzrahmenbauweise errichteter, erdgeschossiger Anbau (nicht unterkellert) mit Flachdach für 2 Krippengruppen mit den erforderlichen Neben- und Sanitärräumen. Beide Krippengruppen sind derzeit voll belegt. Gasheizung (Fußbodenheizung). Im Zuge der Planung ist zu ermitteln, ob und mit welchem Aufwand der Gebäudeteil aus dem Jahr 1995 substanzschonend zur Nutzung mit zwei weiteren Krippengruppen umgebaut werden kann oder ob es sinnvoller ist, in diesem Gebäudeteil nach der Sanierung Bereiche für Förderung, Bewegung, Kreativität, Lernen, Personal, Schulung, Lagerung, Technik usw. unterzubringen. Das Betreuungskonzept sieht einen eigenen Speiseraum mit (Ausgabe-) Küche vor. Dieser im Neubau zu errichtende Speiseraum und ein möglichst benachbarter Mehrzweckraum („flexible Raummodelle“) sollen multifunktional sein, z.B. auch für Elternveranstaltungen. Zudem ist im Neubau ein Bewegungsraum erforderlich. Auch hier ist eine multifunktionale Nutzung / ein flexibles Raummodell gewünscht.− Die Beheizung bzw. die Klimatisierung soll durch erneuerbarer Energien nach Möglichkeit nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Gebäudealtbestand (z.B. Kombination einer PV-Anlage mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen. Terminlich ist folgender Ablauf geplant: Leistungsbeginn: 17.06.2025, Bauliche Fertigstellung bzw. Übergabe Neubau: Herbst 2028, Bauliche Fertigstellung 2. BA: Herbst 2029. Bei der Terminplanung handelt es sich um eine Vorab-Abschätzung, die sich im Zuge der Planung ändern kann). Aktuell wird von Gesamtkosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Kennung des Verfahrens6f113eff-5ca4-4dbf-9ef6-b2507d1330c6
Interne KennungHLS
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 17-19  
StadtObernzenn
Postleitzahl91619
Land, Gliederung (NUTS)Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (DE25A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFlur-Nr. 600+601 Gemarkung Obernzenn
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.131 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErrichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
BeschreibungDer Markt Obernzenn beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die anschließende Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn. Im ersten Bauabschnitt soll die neue Kindertagesstätte (Regelkindergarten und Kinderkrippe) als erdgeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Massiv- oder Modulbauweise (beides denkbar in Abwägung von Bauzeit und Kosten) entstehen. Der Neubau muss eine Verbindung zur Bestands-KiTa erhalten (Einbindung oder Anbindung der bestehenden und neuen Gebäude). Nach dem Bezug des Neubaus ist die Teilsanierung der beiden Bestands-KiTa-Gebäude erforderlich (= 2. Bauabschnitt). Die Gebäude der Bestands-KiTa wurden mit zeitlichem Abstand errichtet und werden unterschiedlich genutzt. Für den Neubau der neuen Kindertagesstätte wurde folgender Raumbedarf ermittelt: - 3 Gruppenräumen für Regelgruppen, - 1 Gruppenraum für Krippenkinder bzw. 1 Gruppenraum, der für Kinder der Altersstufe 1 bis 6 genutzt werden kann sowie alle erforderlichen Schlaf-, Neben-, Personal-, Sanitärräume und Infrastrukturen. Aufgrund der Größe der künftigen Einrichtung sind zwei getrennt liegende Personalbereiche (einschließlich Sanitärräume) zweckmäßig. Die Bestands-KiTa ist aktuell in zwei Bauteilen untergebracht: − Bauteil in Betrieb seit 1995: In monolithischer Bauweise errichteter, erdgeschossiger Bau (nicht unterkellert) mit Walmdach für zwei Regelkindergartengruppen; im Jahr 2016 wurden die Sanitäranlagen erweitert. Derzeit sind dort 3 Regelgruppen mit jeweils 20 Kindern untergebracht in den zwei Gruppenräumen und im (ehemaligen) Bewegungsraum. Gasheizung (über Radiatoren). − Bauteil in Betrieb seit 2014: In Holzrahmenbauweise errichteter, erdgeschossiger Anbau (nicht unterkellert) mit Flachdach für 2 Krippengruppen mit den erforderlichen Neben- und Sanitärräumen. Beide Krippengruppen sind derzeit voll belegt. Gasheizung (Fußbodenheizung). Im Zuge der Planung ist zu ermitteln, ob und mit welchem Aufwand der Gebäudeteil aus dem Jahr 1995 substanzschonend zur Nutzung mit zwei weiteren Krippengruppen umgebaut werden kann oder ob es sinnvoller ist, in diesem Gebäudeteil nach der Sanierung Bereiche für Förderung, Bewegung, Kreativität, Lernen, Personal, Schulung, Lagerung, Technik usw. unterzubringen. Das Betreuungskonzept sieht einen eigenen Speiseraum mit (Ausgabe-) Küche vor. Dieser im Neubau zu errichtende Speiseraum und ein möglichst benachbarter Mehrzweckraum („flexible Raummodelle“) sollen multifunktional sein, z.B. auch für Elternveranstaltungen. Zudem ist im Neubau ein Bewegungsraum erforderlich. Auch hier ist eine multifunktionale Nutzung / ein flexibles Raummodell gewünscht.− Die Beheizung bzw. die Klimatisierung soll durch erneuerbarer Energien nach Möglichkeit nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Gebäudealtbestand (z.B. Kombination einer PV-Anlage mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen. Terminlich ist folgender Ablauf geplant: Leistungsbeginn: 17.06.2025, Bauliche Fertigstellung bzw. Übergabe Neubau: Herbst 2028, Bauliche Fertigstellung 2. BA: Herbst 2029. Bei der Terminplanung handelt es sich um eine Vorab-Abschätzung, die sich im Zuge der Planung ändern kann). Aktuell wird von Gesamtkosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß § 55 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau sowie die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Interne KennungHLS
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71315000 Haustechnik
Optionen
Beschreibung der OptionenBauabschnitts- und stufenweise Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 55HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau und die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude. Die Planungsleistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Besondere Leistungen nach Anlage 10 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken bei der Untersuchung alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Lph. 2). Konkret sind folgende alternativen Lösungsansätze zu untersuchen: Modulbauweise vs. Konventionelle Bauweise, Holzbau- vs. Massivbauweise. - Mitwirken beim Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Lph. 5), - Mitwirken beim Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (Lph. 6), - Mitwirken beim Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (Lph. 7), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9), Für den Fall, dass nach der Untersuchung alternativer Lösungsvorschläge die Modulbauweise als Vorzugsvariante festgelegt wird, gilt für die oben genannten besonderen Leistungen der Lph. 5-7 folgendes: Diese Besondere Leistungen werden bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen der entsprechenden Leistungsphase.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 17-19  
StadtObernzenn
Postleitzahl91619
Land, Gliederung (NUTS)Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (DE25A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFlur-Nr. 600+601 Gemarkung Obernzenn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns17/06/2025
Enddatum der Laufzeit10/09/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.123 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersonelle Besetzung - Gewichtung 40%
BeschreibungPersonelle Besetzung - Gewichtung 40%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
BeschreibungFachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
BeschreibungGesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorarangebot - Gewichtung 20%
BeschreibungHonorarangebot - Gewichtung 20%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltHITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Obernzenn
BeschaffungsdienstleisterHITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungIngenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsHLS
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsHLS
Datum der Auswahl des Gewinners05/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses03/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetMarkt Obernzenn
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMarkt Obernzenn
RegistrierungsnummerN.N.
PostanschriftMarktplatz 9
StadtObernzenn
Postleitzahl91619
Land, Gliederung (NUTS)Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (DE25A)
LandDeutschland
E-Maila.guenther@obernzenn.de
Telefon+49 98449799 0
Fax+49 9844979979
Internetadressehttps://www.obernzenn.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av247d15-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
RegistrierungsnummerN.N
AbteilungVergabekammer Nordbayern
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Nordbayern
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttp://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungIngenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE326952828
PostanschriftÄhrenweg 27
StadtNördlingen
Postleitzahl86720
Land, Gliederung (NUTS)Donau-Ries (DE27D)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@allgeyr.de
Telefon+49 9081-781370
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungHITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE 362851088
AbteilungVgV-Vergabemanagement
PostanschriftWeimarer Straße 32
StadtMünchen
Postleitzahl80807
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonVgV-Vergabemanagement
E-Mailvergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
Telefon+49 892555953902
Internetadressehttps://www.hitzler-ingenieure.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung74d66705-ec3e-4245-9440-2bd8a259708b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/07/2025 13:44:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung464486-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe134/2025
Datum der Veröffentlichung16/07/2025