464511-2026 - Ergebnis
Deutschland – Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse – RV Marketing-Druckdienstleistungen
OJ S 127/2026 06/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Marketing-Druckdienstleistungen
BeschreibungDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt die Leistung zur Produktion von Marketing-Drucksachen einschließlich der Bereitstellung eines online-Abrufsystems in Form eines "Offenen Verfahrens" als Rahmenvertrag aus.
Kennung des Verfahrens7d57e01c-be76-499a-b793-e5edca5b760e
Interne KennungAOK033218-383
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.566 105,28 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung622 715,80 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMX86# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRV Marketing-Druckdienstleistungen
BeschreibungAktuell plant die Auftraggeberin mit folgenden Produktgruppen für Druckerzeugnisse, welche über einen individualisierten Onlineshop bestellt werden können: Pos. 1 Broschüren DIN A4 Pos. 2 Broschüren DIN A5 Pos. 3 Flyer DIN A5 / DIN A6 (170 g/m²) Pos. 4 Flyer DIN lang (120 g/m²) Pos. 5 Flyer DIN lang (150 g/m²) Pos. 6 Flyer Visitenkartenformat (350 g/m²) Pos. 7 Falzflyer in versch. Formaten/Falzarten Pos. 8 Moderationskarte DIN A5 Pos. 9 Postkarte DIN A6 Pos.10 Plakate Pos. 11 Infoblatt DIN A4 Pos. 12 Trennblatt DIN A4 Pos. 13 Durchschreibesatz DIN A4 (2-fach) Pos. 14 Selfmailer DIN lang Pos. 15 Seminarblock Pos. 16 Urkunde Pos. 17 Aufkleber Pos. 18 Roll-Up-Banner (inkl. Pos. 18a - Roll-Up-System) Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Soweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. (s. auch Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Interne KennungAOK033218-383
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Optionen
Beschreibung der OptionenSoweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Soweit Zusatzleistungen erforderlich werden, erfolgt deren Vergütung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listen- bzw. Katalogpreise des Auftragnehmers. Diese sind der Auftraggeberin offenzulegen. Auf dieser Grundlage können Abschläge vereinbart werden. Eine gesonderte Bewertung der Preise dieser Zusatzleistungen im Rahmen der Angebotswertung erfolgt nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDer Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 29.02.2028 bzw. 28.02.2029 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Spätestens zum 30.06.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Sollte der von der Auftraggeberin kalkulierten Höchstbetrag (in EUR) erreicht werden, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie im Einzelpreisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen bzw. Stückzahlen sind geschätzte Bedarfswerte auf Grundlage der Umsätze der vergangenen Jahre. Sie dienen ausschließlich der Angebotswertung sowie der Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulations- und Vergleichsbasis für alle Bieter. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin hinsichtlich der im Einzelpreisblatt aufgeführten Mengen besteht nicht. Der tatsächliche Bedarf kann von den angegebenen Mengen sowohl nach oben als auch nach unten abweich
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung30% Qualität
Beschreibung30% Qualität Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 40 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet. Die Qualitätsbewertung findet im Rahmen einer Teststellung statt. Dazu ist ein Onlineshop (Demoversion) einzurichten, welcher nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Pkt. 5 ff) zu konfigurieren ist. Folgende Kriterien fließen im Rahmen der Teststellung in der Qualitätsbewertung ein: 1. Aufbau bzw. Optik des Onlineshops 2. Benutzerfreundlichkeit des Onlineshops Hins. des Aufbaus bzw. der Optik des Onlineshops wird bewertet: Anmeldemaske Benutzeroberfläche Schaltflächen (s. auch Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung70% Preis
Beschreibung70% Preis Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (wertungsrelevanter Angebotspreis gesamt netto (EUR) gem. Anlage 4). Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste Preis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung511 944,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen465 404,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung511 944,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung465 404,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungsourc-e GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots116 351,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAOK033218-383
Datum der Auswahl des Gewinners28/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses09/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots116 351,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots252 914,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE271900642
PostanschriftVogelsang 3
StadtKusel
Postleitzahl66869
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Telefon+49 63511316-53307
Internetadressehttps://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl55113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungsourc-e GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE309294066
PostanschriftWiddersdorfer Str. 217
StadtKöln
Postleitzahl50825
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailinfo@sourc-e.com
Telefon+49 221 69048200
Internetadressehttps://www.sourc-e.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungae384218-b3b1-4569-b7af-d1ac63301fde  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/07/2026 10:04:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung464511-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe127/2026
Datum der Veröffentlichung06/07/2026