46460-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Klärschlammentsorgung ab 01.06.2024
OJ S 16/2024 23/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
E-MailIKZ@avm-ruesselsheim.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKlärschlammentsorgung ab 01.06.2024
BeschreibungVergabe von Leistungen zur Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm, Sandfang und Rechengut verschiedener Kommunen des Landkreises Groß-Gerau ab 01.06.2024
Kennung des Verfahrens7f6f57b0-25fa-46ea-a218-2c01a44e60e1
Interne KennungVgV 01/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen, - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: — Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zu erfolgen; — Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der eHAD veröffentlicht; — Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann. Allgemeine Hinweise: — Es wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los, für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann; — ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird; — auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen; — Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern; — Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen; — Die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern; — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
KonkursFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
KorruptionZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
VergleichsverfahrenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
BetrugsbekämpfungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Entrichtung von SteuernFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelÜbernahme und Transport von Reststoffen zum Zwischenlager der Riedwerke
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in den Abwasserbeseitigungsanlagen ASM GiGu/Bischofsheim und Nauheim anfallenden Reststoffe (Klärschlamm, Rechengut und Sandfang) sowie von in den Abwasserbeseitigungsanlagen Mörfelden-Walldorf, Biebesheim am Rhein und sowie Rüsselsheim - Raunheim und Rüsselsheim-Bauschheim anfallendem Sandfang und Rechengut zum Zwischenlager des Auftraggebers in Büttelborn (ca. 2.500 Mg/a Klärschlamm, 254 Mg/a Sandfang, 276 Mg/a Rechengut. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst darüber hinaus die Gestellung der in den Abwasserbeseitigungsanlagen ASM GiGu/Bischofsheim, Nauheim, Biebesheim am Rhein und Mörfelden-Walldorf benötigten Container.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport, 90513900 Schlammentsorgung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2028; macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2029 bzw. spätestens am 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; — Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € (Los 1) bzw. 5 Mio. € (Los 2 bis 4) für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500.000 € (Los 1) bzw. 1 Mio. € (Los 2 bis 4) für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen; — Für Los 2 bis 4: Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers bezogen auf das jeweilige Los nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum; — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden. — Für Los 2 bis 4: Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) bzw. zum Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage(n) bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angabe der für die Reststoffe des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten; — Für Los 2 bis 4: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben: —— Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), —— Technische Ausrüstung des Unternehmens, —— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, —— Technische Leitung des Unternehmens, —— Vorgesehener Ausfallverbund, —— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Für Los 2 bis 4: Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen; — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3e3060ca-71ecbbc1203fd938
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Frist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
TitelÜbernahme, Transport und Entsorgung von kommunalem Klärschlamm
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in den Abwasserbeseitigungsanlagen Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim-Raunheim und Bauschheim anfallenden Klärschlämme und der im Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen kommunalen Klärschlämme mit dem Abfallschlüssel 19 08 05 sowie deren thermische Verwertung (ca. 9.400 Mg/a), einschließlich der Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile dieser Klärschlämme.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport, 90513900 Schlammentsorgung, 90513800 Schlammbehandlung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2028; macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2029 bzw. spätestens am 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; — Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € (Los 1) bzw. 5 Mio. € (Los 2 bis 4) für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500.000 € (Los 1) bzw. 1 Mio. € (Los 2 bis 4) für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen; — Für Los 2 bis 4: Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers bezogen auf das jeweilige Los nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum; — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden. — Für Los 2 bis 4: Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) bzw. zum Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage(n) bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angabe der für die Reststoffe des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten; — Für Los 2 bis 4: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben: —— Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), —— Technische Ausrüstung des Unternehmens, —— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, —— Technische Leitung des Unternehmens, —— Vorgesehener Ausfallverbund, —— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Für Los 2 bis 4: Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen; — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3e3060ca-71ecbbc1203fd938
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Frist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelÜbernahme, Transport und Entsorgung von industriellem Klärschlamm
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport der in der Sickerwasserkläranlage Büttelborn angefallenen und im Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen industriellen Klärschlämme mit dem Abfallschlüssel 19 08 14 sowie deren thermische Verwertung (ca. 1.200 Mg/a), einschließlich der Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile dieser Klärschlämme.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport, 90513900 Schlammentsorgung, 90513800 Schlammbehandlung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2028; macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2029 bzw. spätestens am 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; — Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € (Los 1) bzw. 5 Mio. € (Los 2 bis 4) für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500.000 € (Los 1) bzw. 1 Mio. € (Los 2 bis 4) für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen; — Für Los 2 bis 4: Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers bezogen auf das jeweilige Los nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum; — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden. — Für Los 2 bis 4: Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) bzw. zum Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage(n) bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angabe der für die Reststoffe des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten; — Für Los 2 bis 4: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben: —— Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), —— Technische Ausrüstung des Unternehmens, —— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, —— Technische Leitung des Unternehmens, —— Vorgesehener Ausfallverbund, —— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Für Los 2 bis 4: Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen; — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3e3060ca-71ecbbc1203fd938
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Frist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelÜbernahme, Transport und Entsorgung von Sandfang und Rechengut
BeschreibungGegenstand der Leistung ist die Übernahme und der Transport sowie die thermische Verwertung und Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile des in dem Zwischenlager Büttelborn umgeschlagenen Sandfangs (ca. 254 Mg/a) und Rechenguts (ca. 276 Mg/a). Neben der thermischen Verwertung wird auch die sonstige - insbesondere stoffliche - Verwertung zugelassen, sofern der Auftragnehmer jederzeit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherstellt und dies dem Auftraggeber nachweist.
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport, 90513900 Schlammentsorgung, 90513800 Schlammbehandlung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option , die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens am 15.09.2028 bzw. am 15.09.2029 schriftlich zugehen. Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2028; macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag am 31.12.2029 bzw. spätestens am 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen; — ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023. Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben in der Präqualifizierung; — ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden; — Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € (Los 1) bzw. 5 Mio. € (Los 2 bis 4) für Personen-/Sachschäden sowie mindestens 500.000 € (Los 1) bzw. 1 Mio. € (Los 2 bis 4) für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (als 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen; — Für Los 2 bis 4: Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Angabe von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers bezogen auf das jeweilige Los nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum; — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden. — Für Los 2 bis 4: Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) bzw. zum Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage(n) bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angabe der für die Reststoffe des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Kapazitäten; — Für Los 2 bis 4: Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen (gesondert je Los) mit Darstellung des Entsorgungskonzepts einschließlich folgender Angaben: —— Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), —— Technische Ausrüstung des Unternehmens, —— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, —— Technische Leitung des Unternehmens, —— Vorgesehener Ausfallverbund, —— Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen/Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert): — Für Los 2 bis 4: Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen; — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3e3060ca-71ecbbc1203fd938
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Frist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungZweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau
RegistrierungsnummerDE 111 609 516
PostanschriftAuf der Hardt/An der B 42
StadtBüttelborn
Postleitzahl64572
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
KontaktpersonIKZ Ausschrreibung
E-MailIKZ@avm-ruesselsheim.de
Telefon+49 61427964163
Fax+49 61427964244
Internetadressehttps://www.riedwerke.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06151 12-6603
PostanschriftDienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151-126603
Fax+49 611-327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06151 12-6603
PostanschriftDienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151-126603
Fax+49 611-327648534
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungda757dc6-67c1-4ff4-b065-0499667753ae-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungVerlängerung der Angebotsfrist: Schlusstermin für den Eingang der Angebote anstatt Tag: 29/01/2024 Ortszeit: 10:00 muss es heißen: Tag: 02/02/2024 Ortszeit: 10:00 Bedingungen für die Öffnung der Angebote anstatt Tag: 29/01/2024 Ortszeit: 10:00 muss es heißen: Tag: 02/02/2024 Ortszeit: 10:00
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
AbschnittskennungLOT-0002
AbschnittskennungLOT-0003
AbschnittskennungLOT-0004
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3f757fe5-af3c-4cee-954b-bd399b45a286  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/01/2024 12:38:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung46460-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe16/2024
Datum der Veröffentlichung23/01/2024