464766-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 178/2021 14/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Janßen, Julia
E-Mail: julia.janssen@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029761816
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 3 – Deutsche Bahn AG - Marketingkommunikation Social Media und Content
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA48179
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Agenturleistungen für Social-Media/Contenterstellung –für grundsätzlich alle Unternehmensbereiche und Geschäftsfelder der Deutschen Bahn AG mit Ausnahme von Personalmarketing/ Recruting
Die DB AG sucht eine auf Social-Media spezialisierte Agentur, die sich insbesondere der zielgruppenspezifischen Contenterstellung und kanalspezifischen (SoMe) Übersetzung (Konzeption/Umsetzung) widmet. Der Fokus der Arbeit liegt auf kampagnenunabhängigen Maßnahmen bzw. der dauerhaften Ansprache und Entwicklung der Zielgruppen ent-sprechend der gesetzten KPIs.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79341000 Werbedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das hier ausgeschriebene Leistungsfeld umfasst im Wesentlichen die Erstellung von Content- und Social Media-Maßnahmen der Deutschen Bahn und ihrer Geschäftsfelder anhand konkreter Briefings. Umfang und Anforderungen können je nach Geschäftsfeld und Zielstellungen variieren. Das kann B2C und B2B-Themen/Aufgabenstellungen betreffen.
Die Regel ist, dass die operative Führung sämtlicher Social-Media-Kanäle beim Auftraggeber inhouse verbleibt.
Für alle Kanäle – ob Webseite oder Social Media-Kanal- ist es der Wunsch der DB auf zeitgemäße Weise die Inhalte der DB bei (potenziellen) Kunden zu platzieren, dabei interagierend, authentisch, wirkungsvoll, nachhaltig und nahbar zu kommunizieren und die Kunden in ihrem Lebensumfeld mit für sie relevantem Content abzuholen.
Jegliche Kommunikationsmaßnahmen der Deutschen Bahn stehen dabei im Blickfeld der öffentlichen und medialen Wahrnehmung, haben teilweise einen Zusammenhang zu politischen Entscheidungen und betreffen einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland.
Das verlangt einen professionellen und klaren Blick auf die Art und Weise wie auch in den sozialen Netzwerken interagiert wird. Es gilt die Marke Deutsche Bahn durch die einerseits CD/CI-konforme aber dennoch kreative Art und Weise zu präsentieren.
Aufgaben, die das Personalmarketing (Recruiting) der Deutschen Bahn betreffen, sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 217-533525
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 – Deutsche Bahn AG - Marketingkommunikation Social Media und Content
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/08/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die Anlage T1 Teilnahmeantrag des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber stellt diese Anlage auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.
Die Projektnummer lautet: 20FEA48179. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Anlage T1 „Teilnahmeantrag“ (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 15.12.2020 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen etc. auf der Plattform zu hinterlegen. Sollte kein Teilnahmeantrag frist- und formgerecht auf dem Bieterportal hinterlegt worden sein, sondern nur in anderer Form eingereicht worden sein, findet dieser Teilnahmeantrag keine Berücksichtigung.
Zudem sollten vom Bewerber die Anlage „T1 Teilnahmeantrag“ mit den kompletten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen etc.) zweifach in elektronischer Form auf Datenträger (USB-Stick, o.ä.) dem Auftraggeber bis zum 15.12.2020 zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte jeweils einen Datenträger an folgende Anschriften senden:
-Deutsche Bahn AG,
Beschaffung Marketing und Werbung (FE.EA 33),
z. Hd. Hr. Felix Jahn,
Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin
Maßgeblich ist ausschließlich der form- und fristgerechte Eingang der Teilnahmeanträge auf der Plattform.
Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen:
Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office 2000 kompatibel, pdf, tif, jpg oder mp3) vorliegen.
Zu beachten ist:
Bitte beachten Sie, dass zu dem o.g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag mit den entsprechend geforderten Anlagen und in geforderter Form einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe (Bepreisung, Aufgabenbearbeitung) ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A … ( z.B. Anlage A 1 Leistungsbeschreibung_ ) dienen zum jetzigen Zeitpunkt der detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags.
Informationen zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis). Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphase beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln.
Die Entscheidung über das konkrete Verhandlungsdesign trifft der Auftraggeber nach Auswertung der eingegangenen Angebote und kommuniziert diese und die damit verbundenen Verhandlungsregeln rechtzeitig allen verbliebenen Bietern.
Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, besondere Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Auktionen (steigende oder fallende Preise) bzw. Kombinationen daraus einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Angebote, Zielpreise oder weitere Preisinformationen vorgeben. In diesem Zusammenhang kann der Auftraggeber in einer vorgelagerten Verhandlungsrunde ein „Erstangebotsrecht“ für nachgelagerte Verhandlungsrunden zwischen den Bietern unter Wahrung der Chancengleichheit und Wirtschaftlichkeit vergeben. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter eine angemessene Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses das Verhandlungsdesign weiter konkretisieren und das Basiskommunikationspapier Strukturierte Verhandlung fortschreiben. Es wird gleichzeitig allen verbliebenen Bietern bekannt gegeben. Die Bieter erhalten sodann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung und die Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/09/2021