464779-2021 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 178/2021 14/09/2021
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: rafael.krause@hochbahn.de
Telefon: +49 403288-2975
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RBW1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RBW1
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise für die Netzerweiterung U5
Referenznummer der Bekanntmachung: QS 003_200 [bq]
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Prüfingenieursleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eins Angebots aufgefordert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängertFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3)
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das
Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und
wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen
Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1) Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen,
Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2) Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise sind einzureichen.
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
- Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug oder
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz
nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von
Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
- Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes
Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
- Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung
der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
- Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und Eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -
insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
- Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
- Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach
Funktion);
- Mitarbeiteranzahl mindestens 30 Ingenieure.
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege
(Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu
erbringen durch:
- eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Prüfingenieursleistungen.
Bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit
Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis
einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten mit Angabe des
AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten
Ingenieursleistungen vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann unter der E-Mail-Adresse rafael.krause@hochbahn.de angefordert werden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Person muss die Zulassung als "Prüfingenieur für Baustatik bzw. Bautechnik" auf dem Gebiet Massivbau besitzen. Die zur Erlangung des Titels "Prüfingenieur für Massivbau" abgelegte Prüfung vor einer Obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der
Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
4.) Einzureichende Referenzen sind:
Referenz 1: Prüfung einer Baugrube mit einer Mindesttiefe von 8,0 m
Referenz 2: Prüfung eins Ingenieurbauwerks Baukosten mind. 40 Mio.
Referenz 3: Prüfung eines Ingenieurbauwerks mit konstruktiven Elemente, die als Betriebsanlage gemäß
BOStrab oder EBO einzuordnen sind, mind. 5,0 Mio.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 172-416861
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/ Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem für unterschiedliche Bauverfahren vorgeschaltet.
Hier geht es um die Erbringung von statisch und konstruktiven Prüfingenieurleistungen im Bereich des Massivbaus vornehmlich bei Tunnelabschnitten und Haltestellen, die in offener Bauweise hergestellt werden sollen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RBW1
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/09/2021