464951-2023 - ErgebnisDeutschland-Mühlacker: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
OJ S 146/2023 01/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Mühlacker GmbH
Postanschrift: Danziger Straße 17
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
E-Mail: uwe.pfisterer@stadtwerke-muehlacker.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stadtwerk
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlhausen und Enzberg)
Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 21 909 051,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur, 45314310 Verlegen von Kabeln, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 14830000 Glasfasern
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Hauptort der Ausführung: Mühlacker
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 033-098066
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Netze BW GmbH
Postanschrift: Schelmenwasenstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 21 909 051,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ671Q
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/07/2023