VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die LHM beabsichtigt die Firma Lämmerzahl GmbH erneut mit der Erbringung von Serviceleistungen sowie weitere Nebenleistungen zu beauftragen. Konkret handelt es sich dabei um die nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteile.
1) Sicherstellen von Wartung und Anpassung an gesetzliche Neuerungen für bereits erworbene Lizenzen
2) Im Falle von geplanten oder ungeplanten (Flüchtlingskrisen) Stellenausweitungen, Nachkaufmöglichkeit für Lizenzen und Sicherstellen von Wartung und Anpassung für diese
3) Beratungs- und Dienstleistungen für Anpassung des Systems
4) Erstellung von Statistiken und Analysen aus Lämmerzahl (LÄMMkom Analyse) mit BOARD
5) Entgegennahme von Online Anträgen im Internet nach OZG
Bei der LHM ist im Bereich AsylbLG seit 5 Jahren das System LÄMMkom LISSA von Lämmerzahl im Einsatz. Die Beschaffung sämtlicher genannter Leistungsbestandteile stellt eine Integration in eine bestehende Systemlandschaft dar. Dies stellt einen nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Grund dar.
Der AG hat sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken entschieden, die sich seit mehreren Jahren beim AG im Einsatz befindliche Fachapplikation, welche nach den Vorgaben des AG angepasst wurde, weiter zu betreiben, zu pflegen und weiter zu entwickeln, auch mit Erwerb zusätzlicher Lizenzen.
Eine notwendige Systemerweiterung kann nur über eine Zusatzbeschaffung zum bestehenden System realisiert werden. Eine Beschaffung der Pflege- und Wartungsleistungen kann nur durch den Abschluss eines Vertrages mit der Lämmerzahl GmbH erfolgen. Zusätzliche Lizenzen über eine andere Software abzudecken, so dass im Ergebnis zwei verschiedene Softwarelösungen im Einsatz wären, ist nicht praktikabel. Auch eine Systemumstellung auf ein System eines anderen Herstellers, unter Aufgabe der Nutzung des bisherigen Systems, ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll und in hohem Maße risikobehaftet. Im Ergebnis ist daher nur der Abschluss eines Vertrages mit Lämmerzahl GmbH zweckmäßig. Auch ein vollständiger Verzicht auf einen Pflegevertrag ist nicht möglich.
Für die Beschaffung von ergänzenden Leistungen von der Lämmerzahl GmbH für die nächsten fünf Jahre sprechen ebenfalls nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe. Die Leistungen können ausschließlich bei Lämmerzahl GmbH bezogen werden und diese Einzelleistungen lassen sich nicht unabhängig beschaffen.
Die zu beschaffenden Leistungen im Sinne des Leistungsgegenstandes werden europaweit ausschließlich von Lämmerzahl GmbH angeboten. Anderen Unternehmen ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, diese Leistungen anzubieten.