Beschaffungsziel ist die Erweiterung der am Standort Klinikum Innenstadt bereits vorhandenen Personenruffunk-Anlage für den Campus Großhadern zur Installation einer standortübergreifenden Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen des Klinikums.
1. Nach den vorliegenden Unterlagen und Informationen sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (kein Wettbewerb aus technischen Gründen) gegeben. Die Installation einer standortübergreifenden Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen ist ein sachlich gerechtfertigtes Beschaffungsziel.
Dieses kann nur erreicht werden, wenn am Campus Großhadern dieselbe/n PSA und Endgeräte eingesetzt werden wie am Campus Innenstadt, namentlich PSA und Geräte des Herstellers Multitone. Da PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone ausschließlich im Direktvertrieb von diesem angeboten werden, ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und der Auftrag kann nur vom Hersteller Multitone erbracht werden. Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, mit der sich das Beschaffungsziel erreichen lässt, so dass der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (§ 14 Abs. 6 VgV).
2. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferleistungen) gegeben. Der zu vergebende Auftrag „PSA GRH“ ist nach § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB als Lieferauftrag im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB einzustufen, weil der Wert der Lieferleistungen den Wert der Dienstleistungen übersteigt und damit den Hauptgegenstand bildet. Die zusätzlichen Lieferleistungen (PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone für den Campus Großhadern) dienen auch der Erweiterung bereits erbrachter Leistungen (PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone für den Campus Innenstadt). Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müsste, weil PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone ausschließlich im Direktvertrieb von diesem angeboten werden. Dies würde auch eine technische Unvereinbarkeit mit sich bringen, weil sich mit PSA und Endgeräten eines anderen Herstellers das Beschaffungsziel – standortübergreifende Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen – nicht erreichen lässt.
Aus diesen Gründen liegen die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor.