466211-2022 - ErgebnisDeutschland-Coburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
OJ S 164/2022 26/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Personal- und Organisationsamt - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000265
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Objektplanung und -überwachung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Güterbahnhof- und Schlachthofareal in 96450 Coburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Coburg vergibt die Leistungen der Lph 5-9 nach HOAI 2021 der Objektplanung "Freianlagen" für den Umgriff der zurzeit noch im Bau befindlichen dauerhaften Kulturstätte, bestehend aus dem Globe und seinen 3 Nebengebäuden. Die Leistungen der Lph 1-4 wurden bereits vom Büro Jühling & Köppel erbracht. Mit Hilfe dieses Verfahrens soll ein geeignetes Büro gefunden und beauftragt werden, welches die vorliegende Planung ab der Lph 5 bis zur Lph 9 weiterführt und umsetzt. Die Beauftragung erfolgt hierbei stufenweise. Es muss berücksichtigt werden, dass die Baudurchführung der Freianlagen bei laufendem Betrieb der genannten Gebäude zu erbringen ist. Die Planung und Durchführung der öffentlichen Verkehrsflächen des zu bearbeitenden Areals sind Aufgabe eines bereits beauftragten Verkehrsanlagenplaners, ebenso wie der Ober- und Unterbau der befestigten Freianlagen. Die dem Verfahren als Anlagen 6 bzw. 6A beiliegenden Pläne geben Auskunft über die Aufteilung der Flächen bzw. Leistungen zwischen Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung. Der Baubeginn für die Umsetzung dieser Planung ist für Mitte März 2023 festgelegt. Die Gesamtfläche bestehend aus Verkehrsanlagen und Freianlagen soll bis Frühjahr 2024 fertiggestellt sein. Honorargrundlage wird die in Bezug auf die aktuellen Baupreise, den Planungsumfang (Flächengröße) und die neue Zuordnung zum Leistungsbild Freianlagen vom AN zu überarbeitende Kostenberechnung aus dem Jahr 2019, sowie die im Vertragsentwurf eingetragenen Honorarparameter bzw. die vom AN angebotenen Parameter. Die künstlerische Oberleitung (BL) obliegt dem Freianlagenplaner. Optionen: Mit Vertragsabschluss werden die LPH 5-7 HOAI beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2 = LPH 8-9 HOAI.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Kostensicherheit / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Terminsicherheit / Gewichtung: 5,00
Kostenkriterium - Name: Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen nach HOAI / Gewichtung: 20,00
Kostenkriterium - Name: Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze / Gewichtung: 5,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mit Vertragsabschluss werden die LPH 5-7 HOAI beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2 = LPH 8-9 HOAI.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 053-138327
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Jühling & Partner Landschaftsarchitekten bdla mbB
Postanschrift: Bauerstraße 19
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80796
Land: Deutschland
E-Mail: koeppel@juehling.net
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/08/2022