466655-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Werbeberatung
OJ S 164/2022 26/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Online-Kommunikation der NRW.BANK
Referenznummer der Bekanntmachung: 457-003743-00-101-79520
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79341100 Werbeberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Online-Kommunikation der NRW.BANK
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 8 400 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79342000 Marketing, 79413000 Marketing-Beratung, 79342100 Direktmarketing, 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Corporate-Publishing-Leistungen im Bereich Online-Kommunikation wie der redaktionelle Betrieb von nrwbank.de inklusive Tracking-Analyse und SEO, Erstellen des jährlichen Finanzberichts, Erstellung von Produktflyern sowie die Bildverwaltung für die NRW.BANK.
Die Leistungserbringung ist nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Sie begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge (z.B. an Tagen, Stunden). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von 2.100.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 2.700.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Nicht vom Auftragsgegenstand umfasst sind weitere Corporate-Publishing-Leistungen (Redaktion, Wettbewerbskommunikation, Nachhaltigkeitsbericht und Social Media), Event- und Messedienstleistungen, Medialeistungen, Kreativagentur-Leistungen sowie Leistungen der Werbemittelproduktion.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabe 1: Produktflyer / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Aufgabe 2: Konzeption / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Aufgabe 3: Struktur eines Berichtes und Beratungsaspekte (Tracking/SEO) / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die NRW.BANK unterhält Rahmenvereinbarungen mit Dritten über weitere Corporate-Publishing-Leistungen (Redaktion, Wettbewerbskommunikation, Nachhaltigkeitsberichte und Social Media), Event- und Messedienstleistungen, Medialeistungen, Kreativagentur-Leistungen sowie Leistungen der Werbemittelproduktion.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 058-152557
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: vE&K Werbeagentur GmbH & Co. KG
Postanschrift: Herthastraße 7
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 8 400 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8 400 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DA4K
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/08/2022