Zusätzliche Angaben
Die Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
Vergabe von Einzelaufträgen unter der Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber fordert vor jedem Einzelabruf die Unternehmen, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen zur Teilnahme an einem Miniwettbewerb teilzunehmen. Die jeweils aufgeforderten Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten Frist von bis zu fünf Werktagen ein Angebot in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches einzureichen. Das Angebot besteht mindestens aus dem zur Durchführung der gewünschten Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand, dem frühest möglichen Termin für den Leistungsbeginn, die veranschlagte Honorarsumme und sonstige Kosten für die jeweilige Leistung des Einzelauftrages sowie einem Konzept. Unter den fristgemäß eingereichten Angeboten wird das wirtschaftlichste Angebot anhand des Konzepts ermittelt. Die Kriterien für die Bewertung des Konzepts werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Miniwettbewerb bekanntgegeben.