Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung
Referenznummer der Bekanntmachung: 123-02.05-20.0179-17-I-F
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
Hauptort der Ausführung:
In Teilen beim Auftraggeber, hauptsächlich beim Auftragnehmer
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung der Internetportale www.impfen-info.de und www.infektionsschutz.de, der Online- und Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in engerAbstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagementsystem (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 025-054475
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 05/02/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thiesemann-Reith und Kolleginnen
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 195 923,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 10/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
Hauptort der Ausführung:
In Teilen beim Auftraggeber, hauptsächlich beim Auftragnehmer
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Infektionsschutz: Redaktionelle Betreuung
Auftragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung der Internetportale www.impfen-info.de und www.infektionsschutz.de, der Online- und Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV 2 Virus über die Ansteckungsfähigkeit der neuen Mutationen, Verbreitung, Schwere der Erkrankung und Wirksamkeit der Impfung sowie der bedarfsgerechten Entwicklung von sich jeweils ergebenen Informationsmaßnahmen zu neuen oder aktualisierten Corona-Verordnungen zu informieren.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 28/02/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 195 923,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thiesemann-Reith und Kolleginnen
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Da das aufgrund der Coronakrise für diesen Auftrag mehr Leistungen erforderlich wurden, wurde bereits eine erste Auftragserweiterung von 19.435 € netto in Form einer Nebenabrede nach § 132 Abs. 3 GWB vereinbart. Die Auftragswerterhöhung aus der 1. Nebenabrede reicht jedoch nicht mehr für die zusätzlich erforderlich gewordenen Leistungen aus. Da die Leistung sowohl für die Krisenbewältigung als auch für die Bearbeitung der Themen Impfen und Hygiene weiterhin erforderlich ist, erfolgt eine weitere Auftragswerterhöhung über den Abschluss einer zweiten Nebenabrede in Höhe von 58.823 € netto nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB. Danach kann eine Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit vorgenommen werden, wenn Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Das Auftreten des SARS-CoV 2 Virus an sich stellt zwar nach 1 ½ Jahren Corona Pandemie keine neue Änderung dar, jedoch war der Verlauf der Pandemie mit ihren jeweiligen Wellen nicht prognostizierbar gewesen. Besonders das Auftreten der neuen Virusvarianten und deren Verbreitung in Deutschland (aktuell Gamma-Mutation P1) und die beginnende Impfmüdigeit verursachen Mehrbedarfe an neuen Aufklärungsmedien und Informationen für die Allgemeinbevölkerung, die nicht abzusehen waren. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabe gemäß Errichtungserlass vom 20.07.1967 zur Aufklärung der Bevölkerung zum Infektionsschutz sind wir verpflichtet u.a. über die Ansteckungsfähigkeit der neuen Mutationen, Verbreitung, Schwere der Erkrankung und Wirksamkeit der Impfung sowie der bedarfsgerechten Entwicklung von sich jeweils ergebenen Informationsmaßnahmen zu neuen oder aktualisierten Corona-Verordnungen zu informieren.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)