46703-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Arztpraxen
OJ S 20/2021 29/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Auftragsvergabe Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen.
Ziel ist die flächendeckende und wohnortnahe (bis 50 km vom Wohnort des Versicherten) Sicherstellung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen endoluminalen Versorgung von Versicherten. Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung.
Der Vertrag zur endoluminalen Varizentherapie umfasst die Leistungen zur Behandlung
— I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung,
— I83.0 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration.
Mittels Endovenöser Lasertherapie (ELT) bzw. Radiofrequenz-Obliteration (RFO) inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge.
Bei der ambulanten endoluminalen Varizentherapie handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante endoluminale Varizentherapie über diesen Vertrag bzw. diese Verträge als Zusatzleistung zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer anbieten, aufbauen und umsetzen. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V sind. Die Bieter verpflichten sich zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung. Des Weiteren verpflichten sich die Bieter zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und zur elektronischen Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Unter teilnehmenden Leistungserbringern sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser zu verstehen, die die Voraussetzungen des Vertrages (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen) erfüllen und teilnehmen möchten. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Behandlungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Das Honorar für die ärztliche Leistung ist festgeschrieben. Die Höhe der Verwaltungskosten (Vergütung für Managementleistungen) wird in dieser Ausschreibung auf maximal 4 % der ärztlichen Leistung begrenzt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V sowie seinen Anlagen (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen).
Ziel der AOK ist es, eine leitliniengerechte und qualitativ hochwertige Behandlung möglichst flächendeckend sicherzustellen und so die Patientenversorgung zu verbessern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die besondere ambulante Venentherapie nach diesem Vertrag aufzubauen und sicherzustellen. Er verpflichtet sich zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und der Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der AOK.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 32 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Unterfranken
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Oberfranken
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Mittelfranken
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Oberpfalz
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Niederbayern
Los-Nr.: 5
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Schwaben
Los-Nr.: 6
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierungsbezirk Oberbayern
Los-Nr.: 7
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe kurze Beschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Dokumentation / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 195-471945
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1-7
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IVM plus GmbH
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 32 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDP0K
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/01/2021