467071-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Stadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung
OJ S 128/2026 07/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Erkrath
E-Mailinfo@erkrath.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung
BeschreibungDie Stadt Erkrath vergibt die folgende Entsorgungsleistungen in einem EU-weiten offenen Verfahren in 5 Losen: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen
Kennung des Verfahrens31160e6b-f247-4df0-a0da-dce7c5f56304
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruptionvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Betrugvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Zahlungsunfähigkeitvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltervgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenvgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall
BeschreibungLos 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall
Interne KennungLOT-0001 054 24 133_G
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsIn Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Subventionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Leistungserbringung
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffe
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E94166116
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath
BeschreibungLos 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath
Interne KennungLOT-0002 054 24 133_G
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsIn Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Subventionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffe
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E94166116
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3: Sammlung und Transport von Altpapier
BeschreibungLos 3: Sammlung und Transport von Altpapier
Interne KennungLOT-0003 054 24 133_G
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsIn Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Subventionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Leistungserbringung
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffe
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E94166116
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen
BeschreibungLos 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen
Interne KennungLOT-0004 054 24 133_G
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsIn Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Subventionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffe
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E94166116
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5: Beseitigung wilder Müllkippen
BeschreibungLos 5: Beseitigung wilder Müllkippen
Interne KennungLOT-0005 054 24 133_G
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsVerweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsIn Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Subventionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffe
BeschreibungEs können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E94166116
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKoPart eG
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00007243
PostanschriftKaiserswerther Str. 199-201
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kopart.de
Telefon004921159895755
Internetadressehttp://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Erkrath
RegistrierungsnummerDE 121633418
StadtErkrath
Postleitzahl40699
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
E-Mailinfo@erkrath.de
Telefon0211 2407-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05515-03004-07
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147-3055
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung183ff5bb-cb1a-4141-bfb9-c20910bdea9e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/07/2026 16:48:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung467071-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe128/2026
Datum der Veröffentlichung07/07/2026